Verkehrsregelung bei Veranstaltungen

Schild-Umzug

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrs-raumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das betrifft einen Festzug ebenso, wie beispielsweise ein "Tunnel-Konzert" oder ein Bau-Gerüst. Sofern  auch der Fahrzeugverkehr betroffen ist, ist  zusätzlich zur Sondernutzungs-Genehmigung auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung nötig.

  

 

Kontakt:

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Landrat
Fachdienst Recht, Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Allgemeines Verkehrswesen
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld

Klaus Lumma

Telefon: 06621 / 87-6531
Fax: 06621 / 87-576531
Email: klaus.lumma@hef-rof.de



















































Titelbilder
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Letzte Änderung: 24.04.2012 09:57 Uhr