Verkehrsregelung bei Veranstaltungen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrs-raumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das betrifft einen Festzug ebenso, wie beispielsweise ein "Tunnel-Konzert" oder ein Bau-Gerüst. Sofern auch der Fahrzeugverkehr betroffen ist, ist zusätzlich zur Sondernutzungs-Genehmigung auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung nötig.
Kontakt:
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Landrat
Fachdienst Recht, Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Allgemeines Verkehrswesen
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld
Klaus Lumma
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Letzte Änderung: 24.04.2012 09:57 Uhr
