Aufforstung
Bei der Umwandlung von in der Regel landwirtschaftlichen Flächen zu Wald oder Weihnachtsbaumkulturen ist eine Genehmigung nach Forstrecht erforderlich. Ebenso verhält es sich, wenn vorhandener Wald gerodet werden soll. Für diese Genehmigungen ist der Landkreis bis zu einer Größe von 5 ha zuständig. Bei der Entscheidung über Aufforstungs- oder Rodungsanträge sind im Wesentlichen die öffentlichen Belange Naturschutz und Landschaftspflege sowie Land- und Forstwirtschaft, aber insbesondere auch die Stellungnahme der Kommune zu berücksichtigen.
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Kontakt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Werner Blankenbach
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