Aufforstung



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Bei der Umwandlung von in der Regel landwirtschaftlichen Flächen zu Wald oder Weihnachtsbaumkulturen ist eine Genehmigung nach Forstrecht erforderlich. Ebenso verhält es sich, wenn vorhandener Wald gerodet werden soll. Für diese Genehmigungen ist der Landkreis bis zu einer Größe von 5 ha zuständig. Bei der Entscheidung über Aufforstungs- oder Rodungsanträge sind im Wesentlichen die öffentlichen Belange Naturschutz und Landschaftspflege sowie Land- und Forstwirtschaft, aber insbesondere auch die Stellungnahme der Kommune zu berücksichtigen. 


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Kontakt

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Fachdienst Ländlicher Raum

Hubertusweg 19

36251 Bad Hersfeld


Ansprechpartner
Werner Blankenbach

 Telefon 06621 / 87-6209
 
 Fax 06621 / 87-6211
 
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Titelbild
Foto oben rechts © Gerd Altmann_pixelio.de
kleines Foto Mitte © Andreas Hermsdorf_pixelio.de
Letzte Änderung: 21.09.2011 14:13 Uhr