Künholz begrüßt Abschaffung der Gebühr

bei Führungszeugnissen für Ehrenamtliche

Führungszeugnis-1

„Neue Regelung war überfällig“ / Grundsätzlich sinnvolle Bestimmung


(Bad Hersfeld, 29. Juni 2012). Wer sich ehrenamtlich engagiert und ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, erhält dies künftig gebührenfrei. Darauf hat Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Elke Künholz hingewiesen. Sie begrüßte, dass das Bundesamt für Justiz generell von einer Gebühr absehen wolle, und auch in den Fällen, in denen ehrenamtlich Engagierte eine Aufwandsentschädigung erhielten.


Grundsätzlich begrüßt die Erste Kreisbeigeordnete, dass Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Nur so sei wenigstens eine erste „Brandmauer“ gegen Kinderschänder gegeben.


Künholz bezeichnete es andererseits als „ausgesprochen ärgerlich und unnötig“, dass in der ursprünglichen Regelung die ehrenamtlich Engagierten in Sport- und anderen Vereinen, in karitativen und weiteren sozialen Einrichtungen, bei Trägern sozialer Projekte uns vielen anderen Organisationen immer dann das Führungszeugnis hätten bezahlen sollen, wenn sie für ihre Tätigkeit eine kleine Aufwandsentschädigung erhielten. Das ist jetzt vom Tisch: Führungszeugnisse, die für ehrenamtliche Tätigkeit benötigt werden, sind künftig generell von der Gebührenerhebung ausgenommen, erklärte Künholz.


Auf diese Weise könne das Bundesamt für Justiz als zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz einen Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements leisten, betonte die Erste Kreisbeigeordnete.“. Die Änderung war aus Sicht von Künholz überfällig, da ehrenamtlich Tätige seit 1. Mai 2010 vor allem dann ein Führungszeugnis benötigen, wenn sie im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder tätig werden wollen. Sie haben ein „erweitertes“ Führungszeugnis vorzulegen, in dem etwaige Sexualdelikte länger aufgeführt werden als im „normalen“ Führungszeugnis.


Weitere Informationen dazu gibt es bei: http://www.bundesjustizamt.de




Letzte Änderung: 04.07.2012 09:39 Uhr