BAföG


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AUSBILDUNGSFÖRDERUNG


“Schüler-BAföG”

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis berät allgemein über die Voraussetzungen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und entscheidet über Anträge auf „Schüler-BAföG“.


Fördervoraussetzungen

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist die grundsätzlich Ausbildung förderungsfähig ?
  • Werden die persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowieEinkommen des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners und der Eltern gedeckt?

Antragstellung

Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbil-dungsförderung beantragt werden.

Leistungen werden vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.“ Schüler-BAföG“ wird als Zuschuss ausgezahlt und muss daher nicht zurückgezahlt werden.


Infos und Antragsformblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung und im Internet unter der Adresse:  www.das-neue-bafoeg.de  erhältlich.


Bescheid

Die zuständige Stelle entscheidet auf Antrag über Höhe, Artund Dauer der Förderung. Dabei wird das aktuelleEinkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenenLebenspartners und der Eltern des vorletzten Kalenderjahres angerechnet.


Zuständigkeit

In der Regel ist folgendes BAföG-Amt zuständig:


- für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind

  • für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
  • für alle andern Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern


Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die BAföG-Stelle wie folgt zu erreichen:

Postanschrift:

Kreisausschuss des Landkreises

Hersfeld-Rotenburg

Fachdienst: Migration/ Besondere Soziale Dienste

-BAföG-

Friedloser Str. 12

36251 Bad Hersfeld


Besucheranschrift:

Hubertusweg 19

Gebäude B

36251 Bad Hersfeld


Ansprechpartnerinnen:


 Name BuchstabeZimmer
Telefon
    
 Anette Becker
 M - Z
108
 06621 / 87-6173
 Sylvia Wegener
 A - L
109
 06621 / 87-6196
 Heike Erbskorn
 Assistenz107
 06621 - 87-6172


Ab 28. Juli 2011 findet bis Ende Dezember 2011 jeweils am letzten Donnerstag im Monatin der Zeit von 13.30 -17.30 Uhr ein BAföG-Sprechtag in Bebra, Bismarckstr. 12, 2. Etage Zimmer 211 statt.


Termine für persönliche Vorsprachen jeweils nur nach telefonischer Vereinbarung


Die Zuständigkeit für das sogenannte „Meister-BAföG für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei dem Studentenwerk Kassel, Wolfhager Str. 10, 34117 Kassel. Tel.: (0561) 804 — 2554 und 804 — 2568.

Infos und Antragsformblätter gibt es auch im Internet unter www.meister-bafoeg.info













Fotos:
Titelbild rechts: © Holger Becker_pixelio.de
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Kleines Foto Mitte:   © tommyS_pixelio.de
Letzte Änderung: 01.07.2011 14:42 Uhr