Sicherung von Arbeitsstellen - Baustellensicherung
Baustellen im Straßenraum müssen gesichert werden. Das betrifft beispielsweise Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung von Gerüsten oder ähnliche Arbeitsstellen. Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist. Zuständige Behörden für direkte Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen sind die Straßenbaubehörden; für alle sonstigen Arbeiten im Straßenraum die Straßenverkehrsbehörden.
Kontakt
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Landrat
Fachdienst Recht, Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Allgemeines Verkehrswesen
Hünfelder Straße 79
36251 Bad Hersfeld
Sachgebiet Straßenverkehr
Klaus Lumma
| Telefon: | 06621 / 87-6531 |
| Fax: | 06621 / 87-6530 |
| Zimmer: | 21 |
| Email: | abt.verkehr@hef-rof.de |
Titelbilder
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Foto oben links © daniel stricker_pixelio.de
Letzte Änderung: 16.08.2011 10:30 Uhr
