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Frauenbüro
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des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin"

— so lautet Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes. Dieser Gleichberechtigungsgrundsatz ist jedoch in der Praxis noch lange nicht umgesetzt. Auch heute noch sind Mädchen und Frauen gegenüber Jungen und Männern in vielen Lebensbereichen benachteiligt, und die faktische Gleichstellung der Geschlechter ist somit eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Lebens- und Arbeitsbereiche hindurchziehen muss.

Spezielle Frauenfördermaßnahmen und die Strategie des Gender Mainstreaming, die seit Beginn der 80er Jahre auf internationaler Ebene diskutiert, im Amsterdamer Vertrag 1996 zur Verpflichtung für alle EU-Staaten gemacht und Ende der 90er Jahre auch in der Bundesrepublik aufgegriffen worden ist, sind zwei sich gegenseitig ergänzende Strategien, um die verfassungsrechtlich verankerte und die tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.

Das Prinzip des Gender Mainstreaming bezieht in alle Entscheidungsprozesse die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern ein, berücksichtigt deren unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse und fragt bei allen Vorhaben, welche Auswirkungen sie auf die Lebenssituation der betroffenen Frauen und Männer haben. Bestehende Strukturen werden auf ihre Benachteiligungen hin analysiert und im Interesse beider Geschlechter verändert.

Die Einsicht in die Notwendigkeit und den Nutzen beider Strategien muß sich in den Köpfen aller festsetzen und entsprechende Taten und Entscheidungen, auch auf politischer Ebene, müssen folgen.

Damit Benachteiligungen auf unterschiedlichen Ebenen abgebaut und der Verfassungsauftrag auch auf der Landkreisebene erfüllt werden kann, sieht § 4a der Hessischen Landkreisordnung (HKO) — analog § 4b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) - die Einrichtung von Frauenbüros vor (= sog. externe Frauenbeauftragte).

Zur Verwirklichung der Gleichberechtigung bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst trägt seit 1994 das Hessische Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) bei und regelt die Bestellung sowie die Rechte und Pflichten von verwaltungsinternen Frauenbeauftragten und die Aufstellung von Frauenförderplänen. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsbedingungen sowie der Arbeitsbedingungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung.

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurden die Aufgaben der internen Frauenbeauftragten nach dem HGlG seinerzeit dem bereits seit 1987 bestehenden Frauenbüro nach der HKO übertragen. Die Frauenbeauftragte, Andrea Fink-Jacob, ist also sowohl externe Frauenbeauftragte des Landkreises als auch interne Frauenbeauftragte der Kreisverwaltung. Zudem obliegt ihr die Leitung des Frauenbüros.



Letzte Änderung: 01.06.2011 15:17 Uhr