Belehrungen für Lebensmittelkontaktpersonen nach
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Fachdienst Gesundheit
Friedrich-Ebert-Straße 9
36251 Bad Hersfeld
Eingang 1 und 2
Wann brauche ich eine Belehrung durch das Gesundheitsamt?
Wenn ich gewerbsmäßig mit folgenden Lebensmitteln
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Fische, Krebs oder Weichtiere
- Eiprodukte
- Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzten Füllung oder Auflage
-
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonäsen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr
beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen in Berührung komme oder in Küchen, Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt bin; auch wenn ich mit Bedarfs-
gegenständen, die für die vorher genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung komme, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die oben genannten Lebensmittel zu befürchten ist.
Wie bekomme ich diese Belehrung und was kostet sie?
Das Gesundheitsamt hat feste Termine, an denen Belehrungen nach
§ 43 IfSG stattfinden und für die Sie sich telefonisch anmelden können. In diesem Gespräch werden Ihre Personalien für die Bescheinigung aufgenommen. Ohne festen Termin kann keine Belehrung stattfinden, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Terminvergaben:
| Angela Viebach-Ochs | 06621 / 87-2423 | Zimmer 632 Eingang 1 |
Daniela Sotta | 06621 / 87-2418 | Zimmer 635 Eingang 2 |
| Gudrun Spielmeyer | 06621 / 87-2420 | Zimmer 635 Eingang 2 |
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis mit. Die Belehrung erfolgt in Form eines Fachvortrages und endet mit einer kleinen Wissensprüfung per Fragebogen.
Kosten der Belehrung: 26,00 Euro - bitte ebenfalls mitbringen !

