Kreisausschuss
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Der Kreisausschuss in seiner Zusammensetzung seit der Wahl 2011 (v.l.n.r. - 1. Reihe) Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt, Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz, (2. Reihe) Christel Stumpf, Heinz Schlegel, Anja Zilch, (3. Reihe) Jörg Meckbach, Walter Schmidt, Gerhard Rudolph, (4. Reihe) Rainer Emmerich, Eberhard Fischer, Helmut Miska, Alfred Rost, Klaus Renschler |
Aufgaben des Kreisausschusses
Der Kreisausschuss besorgt die laufenden Geschäfte der Verwaltung.
Er ist Kollegialorgan, das aus dem Landrat als Vorsitzendem, der hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten und nach Änderung der Hauptsatzung durch den neuen Kreistag nunmehr aus 11 (gegenüber früher 10) weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten besteht.
Titelbilder
Foto oben rechts © Alexander Bartl_pixelio.de
Foto oben links © Thomas Siepmann_pixelio.de
Die Wahl der Kreisbeigeordneten obliegt dem Kreistag. Die ehrenamtlich tätigen Beigeordneten werden vom Kreistag für die Dauer ihrer fünfjährigen Amtszeit gewählt. Auch die Wahl der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten erfolgt durch den Kreistag. Bei der Neubesetzung einer Stelle wird zunächst ein Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.
Der Landrat wird seit 01. April 1993 unmittelbar von der Bürgerschaft gewählt (Urwahl). Die erste Direktwahl des Landrats im Landkreis Hersfeld-Rotenburg fand am 02. März 1997 gemeinsam mit der Kommunalwahl statt. Als direkt gewählter Landrat amtiert seit dem 01. September 2003 Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt.
Die Mitglieder des Kreisausschusses sind grundsätzlich gleichberechtigt; sie haben je eine Stimme und fassen ihre Beschlüsse mit Mehrheit. Der Landrat hat allerdings bei Stimmengleichheit das Recht des Stimmentscheids. Zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge kann der Kreisausschuss Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Viele Kommissionen sind durch Gesetze vorgeschrieben.
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Foto oben rechts © Alexander Bartl_pixelio.de
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Letzte Änderung: 10.01.2013 13:57 Uhr


