Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz und dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Situation Pflegebedürftiger mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompe- tenz und deren Pflegepersonen zu verbessern sowie ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe zu fördern.
Anträge auf Anerkennung oder Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sind hier in der Region an den Landkreis zu richten.
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Altenpflege
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Jürgen Giersberg
Tel.: 06621 / 87-465
Fax: 06621 / 87-57465
Email: juergen.giersberg@hef-rof.de
Letzte Änderung: 04.07.2011 09:30 Uhr
