Vollstationäre Pflege — Heimpflege


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Zunächst ist davon auszugehen, dass Heimbewohnerinnen und Heimbewohner das zu entrichtende Gesamtheimentgelt, abzüglich der Leistungen der Pflegekasse, durch ihr Einkommen und ihr Vermögen selbst begleichen.


Sollten die vorhandenen finanziellen Mittel nicht ausreichen kann beim zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag auf Kosten-übernahme gestellt werden.


Um dem Nachrangprinzip der Sozialhilfe Rechnung zu tragen, ist vorrangigen An- sprüchen, wie etwa Wohngeld, Ansprüchen aus Übergabeverträgen oder Unterhaltsansprüchen nachzugehen. Sollten nach Einsatz der Leistungen der Pflegekasse, des Einkommens und Vermögens und der vorrangigen Ansprüche immer noch ungedeckte Heimpflegekosten übrig bleiben, werden diese durch den örtlichen Sozialhilfeträger nach den Vorschriften des § 61 SGB XII übernommen.


Für Personen über 65 Jahren ist der Landkreis Ansprechpartner. Für Personen unter 65 Jahren muss der Antrag auf Übernahme von Heimpflegekosten beim Landeswohlfahrtsverband Hessen  (LWV) gestellt werden:

LWV, Ständeplatz 6 - 10, 34117 Kassel,  Tel. 0561 / 1004-0

Kontakt:

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Altenhilfe
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

Jürgen Leimert
Tel.:     06621 / 87-242

Fax:     06621 / 87-386

Email:  juergen.leimert@hef-rof.de


Kathrin Schuch

Tel.:     06621 / 87-234

Fax:     06621 / 87-386

E-Mail: kathrin.schuch@hef-rof.de




Letzte Änderung: 13.09.2012 10:33 Uhr