![]() |
Mofas auf die Radwege!
|
Neue Regelung der Straßenverkehrsordnung / Mehr Sicherheit
|
|
![]() Foto: www.pixelio.de
Für eine größere Darstellung bitte auf das Foto klicken
|
(Bad Hersfeld, 04. November 2009). Eine neue, aber überaus wichtige Verkehrsregel hat das Bundesverkehrsministerium in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen, ohne dass dies in der Öffentlichkeit besondere Beachtung gefunden hätte. „Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen“, steht seither in § 2 Absatz 4 der StVO. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt hin.
Die bisherigen Benutzungsregeln wurden damit zum Vorteil der Mofa-Fahrer umgekehrt: Durften Mofas bis zu der Rechtsänderung nur dann auf ausgeschilderten Radwegen gefahren werden, wenn es per Zusatzschild „Mofas frei“ ausdrücklich erlaubt war, so dürfen sie die Radwege jetzt außerorts immer benutzen, solange es nicht durch das Zusatzzeichen „keine Mofas“ verboten ist.
Insbesondere auf stark befahrenen Straßen, wo ein Überholen von Mofas wegen dichten Gegenverkehrs oft kaum gefahrlos möglich ist und auf „2 plus 1-Strecken“, auf denen Mofa-Fahrer in beiden Fahrtrichtungen erhöhten Gefahren ausgesetzt sind, dürfte die neue Regelung einen erheblichen Sicherheitsgewinn bewirken. Der deutliche Geschwindigkeitsunterschied zwischen Mofas und dem in gleicher Richtung fahrenden übrigem Kraftfahrzeugverkehr führt immer wieder zu riskanten Konflikten. Unter ähnlich schnellen Radfahrern dürften die Mofas wesentlich besser aufgehoben sein.
Alle Mofa-Piloten sollten daher, wo immer möglich, die neue Verkehrsregel ab sofort nutzen, um gefährliche Verkehrssituationen oder sogar Unfälle zu vermeiden.
|
Nützliche Links










