Letzte Frist zur Abgabe illegaler Waffen
Am 31. Dezember 2009 endet die „Amnestie-Regelung“



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(Bad Hersfeld, 21. Dezember 2009).  Die letzte Frist läuft langsam ab: Am 31. Dezember 2009 endet die „Amnestie-Regelung“ für illegale Waffen in Privatbesitz. Danach wird der unerlaubte Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen wieder als Straftat eingestuft. Darauf weist das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg hin und appelliert an alle Waffenbesitzer, diese letzte Frist zu nutzen und illegale Waffen abzugeben. Nach den Änderungsvorschriften zum geltenden Waffenrecht wird Personen, die sich im Besitz illegaler Waffen (Schusswaffen, verbotene Hieb- und Stosswaffen) befinden, unter Zusicherung von Straffreiheit mit dieser „Amnestie“ die Möglichkeit eröffnet, den unerlaubten Besitz der Waffen zu beenden, in dem sie diese unbrauchbar machen, einem Berechtigten überlassen oder bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde abgeben.

Seit Ende Juli 2009 bis Mitte Dezember 2009 wurden bei der Waffenbehörde des Landkreises insgesamt 101 Schusswaffen sowie ein Schlagstock abgegeben. Es handelte sich um 46 Langwaffen (Gewehre) und 55 Kurzwaffen (Pistolen oder Revolver). Mit den Schusswaffen wurde in 34 Fällen auch die dazugehörige Munition zur Vernichtung abgegeben, steht in der Bilanz der Waffenbehörde des Kreises.


In insgesamt 43 Fällen machten die Waffenbesitzer von der Amnestieregelung Gebrauch, die restlichen 58 Fälle waren freiwillige Abgaben von legal besessenen Waffen.

Personen, die die Amnestie in Anspruch nehmen und ihre illegalen Waffen abgeben wollen, wenden sich bitte wegen der Vereinbarung eines Termins zur Übergabe der Waffen entweder an die Polizeistationen in Bad Hersfeld oder Rotenburg unter den Telefon-Nummern 06621-9320 oder 06623-9370 oder an die zuständige Waffenbehörde beim Landratsamt Hersfeld-Rotenburg, Telefon 06621 / 87-468 oder 8-7281. Über die abgegebenen Waffen wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Waffen sind sicher und verpackt zu transportieren. Schusswaffen sind zur Eigensicherung zu entladen. Etwaige Magazine sind getrennt von den Waffen mitzuführen. Außerdem wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich an alle Besitzer von Schusswaffen und Munition appelliert, den gesetzlichen Vorschriften über die sichere Aufbewahrung dieser Gegenstände sorgfältig nachzukommen.

Bereits seit dem 1. April 2003 schreibt das Waffengesetz bestimmte Sicherheitsbehältnisse vor, in denen je nach Art und Anzahl Schusswaffen sicher aufzubewahren sind. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Jäger und Sportschützen, sondern für jeden Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, auch wenn er beispielsweise auf Grund einer seinerzeitigen Waffenanmeldung oder durch einen Erbfall lediglich ein KK-Gewehr im Besitz hält.

Bei Informationsbedarf kann dazu ein Merkblatt von der Waffenbehörde angefordert werden.






 
 
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