Die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt erforderliche Baugenehmigungen, aber auch Bauvorbescheide sowie Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. Ferner werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausgestellt, wenn Wohneigentum gebildet werden soll.
Zudem wird das Baulastenverzeichnis geführt, in dem öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers in Bezug auf sein Grundstück eingetragen werden.
Unter anderem prüft und überwacht die Bauaufsicht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorgaben des Baugesetzbuches und der Hessischen Bauordnung.
Wenn Bauvorhaben einschließlich ihrer Nutzung nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfang genehmigt wurden oder baurechtlich unzulässig sind oder von ihnen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, wird die Bauaufsicht auch als “Baupolizei“ tätig. Es ist dann die Aufgabe, die erforderlichen bauaufsichtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände anzuordnen.
Antragsformulare bzw. Links sind unter "Formulare & Vordrucke" erhältlich.
Zuständigkeiten:
- Baugenehmigungen
- Abbruchgenehmigungen
- Nutzungsänderungen von Gebäuden
- Werbeanlagen
- Fliegende Bauten
- Bauvoranfragen
- Bearbeiten von Widersprüchen
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Bauzustandsbesichtigungen
- Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten
- Teilungsgenehmigungen
Zuständig für den Bezirk
Breitenbach a. H., Hauneck, Haunetal, Kirchheim und Niederaula:
Matthias Vogel
Telefon: |
06621 / 87-2112 |
Raum |
E706 |
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Zuständig für den Bezirk
Friedewald, Heringen, Hohenroda, Philippsthal und Schenklengsfeld:
Ralf Magdeburg
Telefon: |
06621 / 87-2114 |
Raum |
E705 |
Email: |
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Zuständig für den Bezirk
Ludwigsau, Neuenstein:
Katja Witzmann
Telefon: |
06621 / 87-2104 |
Raum |
E703 |
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Zuständig für den Bezirk
Bebra, Cornberg, Nentershausen und Wildeck:
Florian Gerlach
Telefon: |
06621 / 87-2106 |
Raum |
E804 |
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Zuständig für den Bezirk
Alheim, Ronshausen, Rotenburg a.d.F. :
Marius Lohr
Telefon: |
06621 / 87-2108 |
Raum |
E803 |
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Für die Aufgabenfelder
- Baulasteintragungen, -löschungen und -auskünfte
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zuständig für den Bezirk
Alheim, Bebra, Cornberg, Friedewald, Heringen, Ludwigsau, Nentershausen, Ronshausen, Rotenburg, Schenklengsfeld, Wildeck, Hohenroda, Philippsthal:
Claudia Kupfer
Telefon: |
06621 / 87-2107 |
Raum |
E711 |
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Zuständig für den Bezirk
Breitenbach a. H., Hauneck, Haunetal, Kirchheim, Neuenstein, Niederaula:
Melanie Niebel
Telefon: |
06621 / 87-2111 |
Raum |
E709 |
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