Der Landkreis hat Überwachungsaufgaben bei genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Bereich der Tierhaltung, von Güllelagerung, Motorsportanlagen und Schießständen für Handfeuerwaffen.
Er ist unter anderem zuständig für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, für Musik- und Theaterveranstaltungen im Freien, für Baustellen, ferner für Gaststätten, Spielhallen und allgemein für genehmigungsfreie Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen.
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden sich Hinweise und Erläuterungen unter der Rubrik „Weiterführenden Links" Stichworte "Bundesministerium für Umwelt" und "HLNUG".
Ansprechpartner:
Bodo Schott
Telefon: |
06621 87-2101 |
Fax: |
06621 87-2115 |
Raum |
308 |
Email: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |