Der Landkreis hat Überwachungsaufgaben bei genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Bereich der Tierhaltung, von Güllelagerung, Motorsportanlagen und Schießständen für Handfeuerwaffen.
Er ist unter anderem zuständig für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, für Musik- und Theaterveranstaltungen im Freien, für Baustellen, ferner für Gaststätten, Spielhallen und allgemein für genehmigungsfreie Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen.
Ansprechpartner:
Bodo Schott
Telefon: |
06621 87-2101 |
Raum |
E704 |
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