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Der Landkreis hat Überwachungsaufgaben bei genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Bereich der Tierhaltung, von Güllelagerung, Motorsportanlagen und Schießständen für Handfeuerwaffen.

Er ist unter anderem zuständig für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, für  Musik- und Theaterveranstaltungen im Freien, für Baustellen, ferner für Gaststätten, Spielhallen und allgemein für genehmigungsfreie Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen.

 

 

Ansprechpartner:

 

Bodo Schott

Telefon:

06621 87-2101

Raum

E704 

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