Fast zwei Millionen Menschen in Hessen engagieren sich freiwillig und ehrenamtlich für das Gemeinwohl, viele von ihnen in besonderer Weise. Diesen Vorbildern „Danke“ zu sagen, ist das Ziel der hessischen "Ehrenamts-Card".

Mit der Vergabe der "Ehrenamts-Card" und der damit verbundenen Gewährung von Vergünstigungen durch Städte, Gemeinden, Landkreise, das Land Hessen und private Anbieter möchte der Landkreis Hersfeld-Rotenburg den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ein herzliches Dankeschön für die Kraft und die Zeit sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

 

Ehrenamts-Card Antrag (PDF)

 

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Fast zwei Millionen Menschen in Hessen engagieren sich freiwillig und ehrenamtlich für das Gemeinwohl, viele von ihnen in besonderer Weise. Diesen Vorbildern „Danke“ zu sagen, ist das Ziel der hessischen "Ehrenamts-Card".

Mit der Vergabe der "Ehrenamts-Card" und der damit verbundenen Gewährung von Vergünstigungen durch Städte, Gemeinden, Landkreise, das Land Hessen und private Anbieter möchte der Landkreis Hersfeld-Rotenburg den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ein herzliches Dankeschön für die Kraft und die Zeit sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

 

Ehrenamts-Card Antrag (PDF)

 

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Richtlinie zur Ausgabe der Ehrenamts-Card (E-Card) des Landes Hessen

Die Ehrenamts-Card des Landes Hessen (E-Card) versteht sich als Instrument zur Würdigung und Anerkennung von geleistetem ehrenamtlichem bürgerschaftlichem Engagement.
Mit der Vergabe der Ehrenamts-Card und der damit verbundenen Gewährung von Vergünstigungen durch das Land Hessen, die Landkreise, den Städten und Gemeinden sowie von privaten Anbietern möchte der Landkreis Hersfeld-Rotenburg den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ein herzliches Dankeschön für die Kraft und Zeit sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Im Einzelnen gelten folgende Richtlinien:

  1. Voraussetzungen
    • Die E-Card können Ehrenamtliche erhalten, die sich in besonderem Maße, d. h. im Jahresdurchschnitt mindestens fünf Stunden pro Woche, für das Gemeinwohl engagieren.
    • Bei der Anrechnung von Wochenstunden können nur tatsächliche Einsatzzeiten, jedoch nicht ggfs. vorhandene Bereitschaftszeiten (z. B. Rufbereitschaft der Feuerwehr, der DLRG, des DRK o. ä.) angerechnet werden.
    • Das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens drei Jahren in dem angegebenen Umfang ausgeübt werden und aktuell bestehen.
    • Die E-Card kann nur an Aktive ausgegeben werden, die für ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung (Übungsleiterhonorare, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, o. ä.) erhalten.
    • Die Erstattung von Kosten (Telefon, Porto, Fahrtkosten etc.) bleibt dabei unberücksichtigt.
    • Das Ehrenamt muss in einem organisatorischen Rahmen geleistet werden (in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung sowie informellen Systemen wie z. B. Familie und Nachbarschaft).
    • Es ist jedoch nicht an Vorstandspositionen o.ä. gebunden.
    • Personen, die sich in Wort und/oder Tat gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wenden, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen.
    • Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der E-Card besteht nicht.
  2. Antragsverfahren
    • Ehrenamtliche stellen den Antrag selbst.
    • Die Angaben im Antragsformular müssen vom Verein, vom Verband oder von der Organisation durch eine autorisierte Person bestätigt werden. Der/Die Antragsteller/in und die autorisierte Person dürfen nicht identisch sein.
    • Der Antrag wird beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld gestellt.
    • Die E-Cards werden einmal im Quartal an den/die Antragsteller/in ausgegeben.
  3. Gültigkeit der E-Card

    Die personenbezogene E-Card ist für die Dauer von 3 Jahren und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

    Wird die ehrenamtliche Tätigkeit, für die die E-Card ausgegeben worden ist, vorzeitig beendet, ist diese an den Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zurückzugeben.

    Eine erneute Beantragung bei Vorliegen der Voraussetzungen ist möglich.

  4. Vergünstigungen

    Personen, die im Besitz einer gültigen E-Card sind, erhalten hessenweit die vom Land, von den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie von privaten Einrichtungen oder Unternehmen angebotenen Vergünstigungen.

    Die Vergünstigungen sind im Internet unter www.e-card-hessen.de aufgelistet. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.

  5. Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Richtlinie

    Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.08.2020 in Kraft.

    Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie, die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, außer Kraft.

    Diese Richtlinie kann jederzeit durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg außer Kraft gesetzt werden.

Bad Hersfeld, den 30.07.2020

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

 

Anhang: unterzeichnetes Dokument (nicht barrierefrei)

 

Übersicht Vergünstigungen

 

Eine Übersicht über alle Vergünstigungen im Land Hessen finden Sie auf der Seite der Landes-Ehrenamtsagentur https://www.deinehrenamt.de/verguenstigungen

 

Vergünstigung Anmelden

Sie können sich an der Bereitstellung von Vergünstigungen beteiligen und somit auch Ihre Anerkennung an Engagierte verdeutlichen. Die Teilnahme als Sponsorenpartner ist kostenlos und erfolgt ohne jegliche Vertragsbindung. Ein Anruf genügt, um die Vergünstigung zu widerrufen.

 

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Anmeldung als Ehrenamts-Card Sponsorenpartner

 

 

Information Datenschutz

 

Informationsblatt gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Kontaktdaten

Verantwortlicher gem. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO für die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten ist

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Kreisausschuss
vertreten durch Herrn Landrat Torsten Warnecke
Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 87-9000, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r
gem. Art. 37 ff. DSGVO in Verbindung mit §§ 5 ff. HDSIG

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Kreisausschuss
Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 87-7200, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ihre Rechte als Betroffene/r:

Als betroffene Person informieren wir Sie darüber, dass Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO, ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personen-bezogener Daten gem. Art. 16 DSGVO, ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Art. 17 DSGVO, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, ein Recht auf Datenübertragbarkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO sowie in den Fällen des Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung haben.

Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, haben Sie das Recht, diese im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich wegen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden


Wir teilen mit, dass die Verwaltung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Organisation/Personal, Ihre im Antrag zur Ehrenamts-Card angegebenen Daten zum Zweck der:

  • Ausstellung und Verwaltung der Ehrenamts-Card erhebt, verarbeitet und speichert,
  • Mitteilung und Information über relevante Seminarthemen, Termine, Vorträge und allgemeine Ehrenamtsförderung zur Kontaktaufnahme verwendet,
  • Mitteilung und Information für mögliche Einladungen, Rundbriefe und Informationen zur Ehrenamtsförderung an die Staatskanzlei Hessen, an die Ehrenamtsagentur des Landes Hessen sowie die Hessen Agentur GmbH übermittelt.

Anhang: Informationsblatt als PDF (nicht barrierefrei)

 

Kontakt

 

Kontakt

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Kreisausschuss
Koordinierungszentrum für Bürgerengagement
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

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Ihre persönlichen Ansprechpartner

Anja Ringler
Zimmer: 130
Telefon: 06621 87 1103
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Christina Reuscher
Zimmer: 129
Telefon: 06621 87 1106
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