Alle, die mitmachen wollen, können sich engagieren!

Seit 2010 gibt es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg den Freiwilligentag. Ein Tag, an dem sich viele Menschen – Einzelpersonen, Gruppen, Vereine – in unterschiedlichen gemeinnützigen Projekten engagieren. Sei es die Fitnessrallye für Senioren im Seniorenheim, die Verschönerung der Ortsmitte oder die Markierung von Wanderwegen – alles, was innerhalb eines Tages sinnvoll und machbar ist, kann eine Mitmachaktion werden.

Die vergangenen Freiwilligentage haben gezeigt, dass an diesem Tag mit viel Spaß und Freude, gute und hilfreiche Werke entstehen.

Auch 2022 findet wieder der Freiwilligentag in den Städten, Gemeinden und Ortschaften des Landkreises Hersfeld-Rotenburg statt. Zum bereits 12. Mal können sich alle, die mitmachen möchten, engagieren, um gleichzeitig in unterschiedlichsten Projekten etwas Gemeinnütziges zu bewirken.

Freiwilligen-Aktionen können sowohl am Freiwilligentag selbst, als auch in der Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom 9. bis 18. September 2022 durchgeführt werden.

Der Freiwilligentag findet dieses Jahr am 10. September 2022 statt.

Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 15. August 2022 an Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Alle wichtigen Informationen für jeden, der Interesse am Freiwilligentag 2022 hat:

 

Alle, die mitmachen wollen, können sich engagieren!

Seit 2010 gibt es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg den Freiwilligentag. Ein Tag, an dem sich viele Menschen – Einzelpersonen, Gruppen, Vereine – in unterschiedlichen gemeinnützigen Projekten engagieren. Sei es die Fitnessrallye für Senioren im Seniorenheim, die Verschönerung der Ortsmitte oder die Markierung von Wanderwegen – alles, was innerhalb eines Tages sinnvoll und machbar ist, kann eine Mitmachaktion werden.

Die vergangenen Freiwilligentage haben gezeigt, dass an diesem Tag mit viel Spaß und Freude, gute und hilfreiche Werke entstehen.

Auch 2022 findet wieder der Freiwilligentag in den Städten, Gemeinden und Ortschaften des Landkreises Hersfeld-Rotenburg statt. Zum bereits 12. Mal können sich alle, die mitmachen möchten, engagieren, um gleichzeitig in unterschiedlichsten Projekten etwas Gemeinnütziges zu bewirken.

Freiwilligen-Aktionen können sowohl am Freiwilligentag selbst, als auch in der Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom 9. bis 18. September 2022 durchgeführt werden.

Der Freiwilligentag findet dieses Jahr am 10. September 2022 statt.

Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 15. August 2022 an Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Alle wichtigen Informationen für jeden, der Interesse am Freiwilligentag 2022 hat:

 

Hinweise zum 12. Freiwilligentag

Wichtige Hinweise zum 12. Freiwilligentag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg am 10.09.2022

Da es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Doppelanmeldungen gekommen war, haben wir im Jahr 2020 erstmals einige „Regeln“ aufgestellt. Diese „Regeln“ gelten auch beim diesjährigen Freiwilligentag.

Gerade im Hinblick auf den Zuschuss, den wir als Landkreis für die „Freiwilligen-Aktionen“ zur Verfügung stellen ist folgendes zu beachten:

Grundlagen:

  • Freiwilligen-Aktionen können sowohl am Freiwilligentag, am 10.09.2022 als auch in der Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom 9. bis 18. September 2022 durchgeführt werden.
  • Jeder Verein, jede Organisation oder jeder Ortsbeirat kann max. eine Aktion anmelden.
  • Aktionen, die der Verschönerung des Ortsbildes an öffentlichen Plätzen dienen
    (wie z. B. die Friedhofshecke schneiden, Unkraut auf dem Dorfplatz entfernen, Rasenmähen auf dem Spielplatz, ...) können ausschließlich als eine Gesamtaktion unter der Bezeichnung „Verschönerung des Ortsbildes“ angemeldet werden.
    (Dies gilt auch, wenn mehrere Vereine die Aktionen durchführen. Es soll dann ein Zusammenschluss gebildet werden.)
  • Pro Ortsteil können max. 5 Aktionen bezuschusst werden.
  • Jede Person darf an einem Tag nur an einer Aktion teilnehmen.
  • Der vollständig ausgefüllte Anmeldevordruck für die jeweilige Aktion ist über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung bis spätestens 25.08.2022 dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, FD Organisation/Personal, vorzulegen.
  • Die Teilnehmerliste ist zeitnah, spätestens bis zum 30.09.2022, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, FD Organisation/Personal, vorzulegen.
  • Bedingt durch die Corona-Pandemie weisen wir darauf hin, dass die zum Zeitpunkt der stattfindenden Aktion des Freiwilligentages geltenden Vorschriften und Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Hessen und des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beachtet werden müssen!
    (z. B. die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, etc.)

Gewährung des Zuschusses für die Aktion:

  • Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Fachdienst Organisation/Personal des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
  • Es besteht kein Anspruch auf Erhalt eines Zuschusses. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
  • Der Zuschuss ist dafür gedacht, sich am Nachmittag/Abend des Freiwilligentages sozusagen „nach getaner Arbeit“ auf einen kleinen Abschluss/Imbiss zu treffen.
  • Anmeldevordrucke und/oder Teilnahmelisten, die erst nach den entsprechend geltenden Fristen eingereicht werden, können bei der Gewährung eines Zuschusses nicht berücksichtigt werden.
  • Die Teilnahme an verschiedenen Aktionen im gleichen Zeitraum ist nicht möglich!
    In diesem Fall behalten wir uns vor, die für gesamte Aktion keinen Zuschuss auszuzahlen.
  • Aktionen an vereinseigenen Sportstätten oder Vereinsheimen (z. B. Unkraut entfernen, Hecke schneiden, Vereinsheim reinigen oder renovieren, etc.) werden bei der Auszahlung eines Zuschusses nicht berücksichtigt, da diese Tätigkeiten zu den allgemeinen Vereinsaufgaben gehören.

Datenschutz

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Planung, Organisation und Durchführung des Freiwilligentages

1. Rechtsgrundlage der Verarbeitung/Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit a) und b) DS-GVO.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Der Landkreis benötigt die Daten, um den Freiwilligentag zu Organisieren und die Zuschüsse berechnen und auszahlen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann für Ihren Verein oder Ihre Organisation kein Zuschuss bewilligt werden.


2. Verantwortlicher (Art. 4 Ziff. 7. DSGVO):

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld.
Sachbearbeitung: Fachdienst Organisation/Personal, Koordinierungszentrum für Bürgerengagement


3. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Datenschutzbeauftragte, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld


4. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Ihre Daten werden erhoben für die Planung, Organisation, Durchführung sowie der Berechnung und Auszahlung der Zuschüsse.


5. Kategorien der personenbezogenen Daten die verarbeitet werden:

Allgemeine Personendaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Kontodaten, Funktion)


6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden wie unter Punkt 4. beschrieben, ausschließlich zur Durchführung der dort genannten Aufgaben verarbeitet.


7. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kreisverwaltung so lange gespeichert, wie das für die Bearbeitung und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.


8. Der/den betroffenen Person/en stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

Die Online-Datenschutzerklärung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ist abrufbar unter folgendem Link:
https://www.hef-rof.de/datenschutzerklaerung

 

Kontakt

 

Kontakt

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Kreisausschuss
Koordinierungszentrum für Bürgerengagement
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

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Ihre persönlichen Ansprechpartner

Anja Ringler
Zimmer: 130
Telefon: 06621 87 1103
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Christina Reuscher
Zimmer: 129
Telefon: 06621 87 1106
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