Sport & Vereinsförderung

Als Anerkennung und Bestätigung der wichtigen sozialen und kulturellen Bedeutung von Vereinsarbeit, stellt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg Fördermittel zur Verfügung.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter Vereinsförderung

 

 

Sie suchen Ehrenamtliche?

Viele Vereine, Initiativen, Organisationen und andere ehrenamtliche Einrichtungen dagegen suchen händeringend nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, nach Unterstützung durch Spenden oder der Möglichkeit, sich und ihre Veranstaltungen zu präsentieren. Die Ehrenamtssuchmaschine der Landesehrenamtskampagne „Gemeinsam-Aktiv“ ist Bundesweit die erste Internet-Plattform, auf der Sie Ihre offenen Ehrenamtlichen-Stellen bewerben können.
Auf der Webseite der Landesweite Ehrenamtssuchmaschine können Sie Ihre Ehrenamtsgesuche eintragen.

 

Silberne und Goldene Ehrenplakette


Um das langjährige ehrenamtliche und kulturelle Wirken von Gesang- und Sportvereinen zu würdigen, verleiht der Hessische Ministerpräsident Sport-, Gesang- und Musikvereinen in Hessen die Silberne und Goldene Ehrenplakette.

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Verleihung der Silbernen Ehrenplakette ist das mindestens 100-jährige Bestehen des Vereins. Die Silberne Ehrenplakette wird einmalig verliehen, eine zweite Auszeichnung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Das außergewöhnlich lange Bestehen eines Vereins (ab 200 Jahre) kann darüber hinaus mit der „Goldenen Ehrenplakette“ gewürdigt werden.

Verfahrensablauf
Die Verleihung der Ehrenplakette erfolgt auf Antrag des betroffenen Vereins, seiner Landesorganisation, einer Gemeinde, Stadt oder eines Kreises. Zur Entscheidung, ob die Ehrenplakette verliehen werden kann, wird zunächst geprüft, ob der Verein die beantragte Plakette bereits erhalten hat. Anschließend wird eine Stellungnahme der Landrätin oder des Landrates, der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und gegebenenfalls des entsprechenden Landesverbandes eingeholt.

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung. Die Überreichung der Ehrenplakette kann durch den Hessischen Ministerpräsidenten oder eine von ihm beauftragte Persönlichkeit erfolgen.

Erforderliche Unterlagen
Ein formloser Antrag ist an die Hessische Staatskanzlei zu richten.

Zuständige Stelle

  • Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden
  • Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Organisation/Personal
    Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld

 

Datenschutz

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten – auch durch Vereine, ob ins Vereinsregister eingetragen oder nicht.
Alle wissenswerten Informationen hat die hessische Landesregierung in einer online Broschüre zusammengestellt.