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Fragen und Antworten 

Inhaltsverzeichnis


Allgemeines:

Nach § 161 Hess. Schulgesetz (HSchG) ist der Landkreis Träger der Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung wird in unserem Landkreis fast ausschließlich über den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) organisiert. Nur einige wenige Verkehre werden als reine Schulbusse bereitgestellt, insbesondere im Bereich der Förderschulen. Die Planung und Organisation der ÖPNV-Verbindungen erfolgt in unserem Einzugsgebiet durch den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV).

Wer bekommt eine Fahrkarte gestellt?

Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die entweder die zuständige Grundschule, oder die nächstgelegene weiterführende Schule der Mittelstufe besuchen. Hier wird automatisch zum Schulbeginn ein Schülerticket Hessen von der aufnehmenden Schule bestellt. Das Ticket behält seine Gültigkeit, solange kein Wohnort- oder Schulwechsel stattfindet und wird per Post nach Hause geliefert.

Schülerticket Hessen

Das Schülerticket Hessen ist ein sogenanntes Flatrate-Ticket mit einer Gültigkeit für nahezu alle ÖPNV-Verbindungen in Hessen. Nähere Infos gibt es hier: www.schuelerticket.hessen.de 

Schülerticket Hessen für Selbstzahler

Wer das Schülerticket nicht gestellt bekommt, kann dieses im freien Verkauf erwerben. Zu beachten sind hier die vorgegebenen Bestellfristen. Nur Bestellungen, die bis zum 10. eines Monats getätigt worden sind, werden auch bis zum 1. des Folgemonats geliefert. Bestellt werden kann das Ticket in den Kundenzentren des NVV oder online unter folgendem Link: www.kvg.de/tickets  unter dem Stichwort "Zeitkarten" → "Schüler und Auszubildende"

Die Hotline- Nummer des Vertriebspartners KVG lautet: 0561 780563

Wer hat Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung?

Schülerinnen und Schüler, die nicht die zuständige Grundschule, oder nächstgelegene Schule der Mittelstufe besuchen. Weiterhin besteht ein Anspruch für den Besuch der Grundstufe der Berufsschule und dem ersten Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule oder einer Berufsfachschule, durch deren Besuch die Vollzeitschulpflicht erfüllt werden kann.

Kilometergrenzen:

Anspruch auf ein Schülerticket Hessen oder eine Fahrtkostenerstattung besteht, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Unabhängig von der Entfernung kann die Beförderung als notwendig anerkannt werden, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellt oder eine Schülerin bzw. ein Schüler ihn aufgrund einer Behinderung nicht ohne Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel zurücklegen kann. Die Schulwege sind durchgängig von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung mit Hilfe eines geeichten Messgerätes abgeschritten worden. Auswertungen über Internetangebote wie Google Maps können hiervon erfahrungsgemäß abweichen.

Wie läuft die Fahrtkostenerstattung ab?

Zunächst muss beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg ein Antrag zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten gestellt werden. Der Antrag kann online gestellt werden: https://formular-server.de/RLPkom_FS/findform?shortname=hefrof_1&formtecid=3&areashortname=lk_hersfeld_rotenburg

Wird der Antrag positiv beschieden, kann zukünftig zweimal im Jahr mit uns abgerechnet werden. Belege oder Fahrkarten bitte gut aufheben, da nur nachgewiesene Kosten erstattet werden können. Kosten für die Nutzung von privaten Verkehrsmitteln können nur in Ausnahmefällen anerkannt werden.

Fristen:

Anträge auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten können bis zum 31.12. des Jahres gestellt werden, in dem das Schuljahr endet. Beispiel: Sowohl für Fahrtkosten aus dem August 2020, als auch für den Juni 2021, endet die Antragsfrist am 31.12.2021. Bitte beachten Sie, dass die Frist gesetzlich bindend ist, und später keine Erstattung mehr erfolgen kann.

Stehplätze in den Bussen

Immer wieder erreicht uns die Frage, warum denn Kinder in den Bussen zur Schule stehen müssen.

Seit vielen Jahren werden die meisten Fahrten der Schülerbeförderung im regulären ÖPNV- Linienverkehr durchgeführt. Hier sind Stehplätze ausdrücklich zugelassen und Teil der geplanten Kapazitäten. In den eingesetzten Fahrzeugen sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit auch mehr Stehplätze als Sitzplätze ausgewiesen. Alle Fahrzeuge sind mit ausreichend Haltemöglichkeiten, auch für kleine Fahrgäste ausgestattet.

Busschulungen

Gerade zum Beginn des Schullebens stellt die Nutzung der Schulbusse die Schülerinnen und Schüler vor die ein oder andere neue Herausforderung. Damit dieser Start gut gelingt, führt der Landkreis an allen Grundschulen sogenannte Busschulungen für die Klassen 1 durch. Hier lernen die Kinder alles Wissenswerte zur Beförderung und werden für mögliche Gefahren sensibilisiert.

 

Corona

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg zusätzliche Busse eingesetzt, um die Kapazitäten zu erhöhen. Hier wurden insbesondere die Verbindungen entlastet, auf denen die Höchste Auslastung zu verzeichnen war. Trotzdem werden die Fahrzeuge von vielen immer noch als zu voll wahrgenommen. Der NVV und die Unternehmen haben die Reinigungsintervalle inklusive Desinfektion in den Fahrzeugen stark erhöht. Außerdem besteht sowohl in den Fahrzeugen als auch an Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Überwachung obliegt den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden, oder der Polizei.

Fahrplanauskünfte:

Bei Fragen zu Verbindungen im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte an den NVV. Der NVV ist telefonisch unter der Hotline 0800-939-0800 erreichbar. Eine elektronische Auskunft ist unter www.nvv.de  abrufbar.

Ansprechpartner der Schülerbeförderung:

Moritz Kreuzberg – Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Telefon: 06621 87-1453
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sandra Roth – Organisation der Fahrten im freigestellten Schülerverkehr
Telefon: 06621 87-1451
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Carsten Rudloff – Fragen rund um den ÖPNV
Telefon: 06621 87-1452
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