Das Land Hessen ist für die inneren, der kommunale Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich. Mit der Schulträgerschaft ist auch das Recht auf die Planung des Schulangebotes verbunden. Der Schulentwicklungsplan ist die Grundlage für das Schulangebot, mit dem der Schulträger sicherstellen muss, dass die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die Bildungsgänge wählen können, die das Land in seiner Verantwortung zur Gestaltung des Schulwesens gesetzlich vorgegeben hat. Die regionale Schulentwicklungsplanung ist dem kommunalen Schulträger gem. § 145 Hessisches Schulgesetz zugewiesen.
Der Schulentwicklungsplan für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurde vom Kreistag des Landkreises in seiner Sitzung am 19. Februar 2018 beschlossen und liegt derzeit dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt.
Zu den äußeren Schulangelegenheiten gehören der Bau der Schulen, ihre Finanzierung, die laufende Unterhaltung und die Verwaltung. Zu den zentralen Verwaltungsleistungen in Schulen – die im Fachdienst Schulverwaltung wahrgenommen werden - gehören die Abwicklung der allgemeinen organisatorischen und verwaltungstechnischen Abläufe sowie die Beratung der Schulen in Fragen der Budgetierung, des Haushalts sowie bei Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen.
Die Aufgaben werden im Interesse der Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde, dem Staatlichen Schulamt, dem Hessischen Kultusministerium, dem Kreiselternbeirat, den Schulelternbeiräten, dem Kreisschülerrat und den Fördervereinen erfüllt. Die Entscheidungen der Kreisgremien – auf der Grundlage der §§ 155 ff. des Hessischen Schulgesetzes – werden umgesetzt.
Kontakt:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Schulen und Gebäude
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Fachdienstleitung
Anja Csenar
Tel.: 06621 / 87-1400
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