Der Fachbereich Arbeit, Bildung, Jugendhilfe und Soziales ist für die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe zuständig. Im Rahmen dieser Leistungsverpflichtung unterstützt die Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens.
Gefördert werden Angebote, die sich den folgenden Richtlinien zuordnen lassen:
- Richtlinie I: Projekte und Großveranstaltungen
- Richtlinie II: Jugend-, Freizeit- und Reiseveranstaltungen
- Richtlinie III: Internationale Jugendbegegnungen
- Richtlinie IV: Kurse, Lehrgänge, Seminare
- Richtlinie V: Materialien für die Jugendgruppenarbeit
- Richtlinie VI: Förderung von Jugendräumen
Zum Herunterladen der Antragsformulare bitte die entsprechende Richtlinie anklicken.
Die Förderungsrichtlinien der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften sowie die Novellierung der Richtlinie VII - Förderung kommunaler Kinder- und Jugendarbeit - stellen wir Ihnen ebenso wie eine Mustersatzung zum Download zur Verfügung:
- Anerkennungs- und Förderungsrichtlinien zur Jugendarbeit im Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Kurzübersicht Förderungsrichtlinien
- Anerkennungsantrag
- Mustersatzung
Kontakt
Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Manuela Burkhardt
(Richtlinien I — VI)
Telefon |
06621 87-5202 |
Fax |
06621 87-5202 |
Zimmer |
34 |
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Jens Mikat
(Richtlinie VII)
Telefon |
06621 87-5217 |
Fax |
06621 / 87-575217 |
Zimmer |
Jugendhof Rotenburg Haus II |
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