Kontakt:
Betreuungsbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedrich-Ebert-Str. 9 - Eingang 1
36251 Bad Hersfeld
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt (v.l. Heike Homeister, Christiane Polak, Sandra Emrushi und Gerhard Ernst) beraten und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises in allen Fragen der gesetzlichen Betreuung (gemäß §§ 1896 ff. BGB) für Menschen mit seelischen und oder geistigen Behinderungen und der Vollmachtsangelegenheiten (sogenannte Vorsorgevollmacht). Seit kurzem kann die Betreuungsbehörde auch Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen.
Eine persönliche Beratung in der Betreuungsbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zu allen Fragen zur Vorsorgevollmacht und der gesetzlichen Betreuung kann jederzeit telefonisch vereinbart werden. Wir sind Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr zu erreichen.
Zur Pressemitteilung "Vorsorgevollmacht: Regeln, wer im Notfall entscheidet" geht's hier lang →
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Merkblatt "Vorsorgevollmacht"
- Betreuungsverfügung
- Antrag auf Einrichtung einer Betreuung
Broschüre Betreuungsrecht | Broschüre Patientenverfügung |
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Peter Artelt |
Telefon: 06621- 87 2400 |
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Sandra Emrushi |
Telefon: 06621- 87 2431 |
Zimmer-Nr.: 618 |
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Gerhard Ernst |
Telefon: 06621- 87 2405 |
Zimmer-Nr.: 648 |
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Heike Homeister |
Telefon: 06621- 87 2408 |
Zimmer-Nr.: 619 |
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