Jugendzahnärztlicher Dienst

  • Leistungsbeschreibung

    Jugendzahnärztlicher Dienst

    Die Aufgaben des schulzahnärztlichen Dienstes werden durch das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) und das Hessische Schulgesetz sowie die Verordnung zur Schulgesundheitspflege geregelt.

     

    Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes nach § 11 HGöGD:

    • Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr und der Sorgeberechtigten, Erziehern und Lehrern bei der Gesunderhaltung der Zähne sowie des Mund-und Kieferbereiches

    • regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen

    • flächendeckende Maßnahmen der Gruppenprophylaxe in Schulen

     

    Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

    Inhalte der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V

    • zahnärztliche Reihenuntersuchungen

    • Aufklärung über Zahnerkrankungen und Zahnschmelzhärtung durch Fluoride

    • Ernährungsberatung und Erziehung zur Mundhygiene

    • spezifische Programme für Kinder mit hoher Kariesanfälligkeit

    • praktische Zahnputzübungen

     

    Zahnärztliche Gutachten

    Der Zahnärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen im öffentlichen Interesse durch. Die Begutachtung ist unabhängig, objektiv und neutral.

     

    Angebote in Schulen

    • Unterrichtseinheit zum Thema Mund-und Zahngesundheit

    • Unterrichtseinheit zum Thema zahngesunde Ernährung

    • Fluoridierungsmaßnahmen

     

    Die Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchung werden dokumentiert und statistisch ausgewertet. Diese Daten bleiben ausschließlich im zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Eine Weitergabe findet nicht statt. Für die Gesundheitsberichterstattung werden die Befunddaten anonymisiert ausgewertet. Diese Daten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden und werden danach gelöscht.