Jugendzahnärztlicher Dienst
Leistungsbeschreibung
Jugendzahnärztlicher Dienst
Die Aufgaben des schulzahnärztlichen Dienstes werden durch das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) und das Hessische Schulgesetz sowie die Verordnung zur Schulgesundheitspflege geregelt.
Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes nach § 11 HGöGD:
Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr und der Sorgeberechtigten, Erziehern und Lehrern bei der Gesunderhaltung der Zähne sowie des Mund-und Kieferbereiches
regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen
flächendeckende Maßnahmen der Gruppenprophylaxe in Schulen
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Inhalte der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V
zahnärztliche Reihenuntersuchungen
Aufklärung über Zahnerkrankungen und Zahnschmelzhärtung durch Fluoride
Ernährungsberatung und Erziehung zur Mundhygiene
spezifische Programme für Kinder mit hoher Kariesanfälligkeit
praktische Zahnputzübungen
Zahnärztliche Gutachten
Der Zahnärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen im öffentlichen Interesse durch. Die Begutachtung ist unabhängig, objektiv und neutral.
Angebote in Schulen
Unterrichtseinheit zum Thema Mund-und Zahngesundheit
Unterrichtseinheit zum Thema zahngesunde Ernährung
Fluoridierungsmaßnahmen
Die Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchung werden dokumentiert und statistisch ausgewertet. Diese Daten bleiben ausschließlich im zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Eine Weitergabe findet nicht statt. Für die Gesundheitsberichterstattung werden die Befunddaten anonymisiert ausgewertet. Diese Daten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden und werden danach gelöscht.