Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein 

  • verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde.
  •  Inhaber einer Fahrerlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verlust:
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Diebstahl:
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • Diebstahlsanzeige der  Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Unbrauchbarkeit:
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
  • alter Führerschein
Namenswechsel:
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
  • alter Führerschein

Fotomustertafel
(Bundesministerium des Innern)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden,  so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis

Zur Ausführung dieser Vorschriften sind ggfls. in einzelnen Ländern Arbeitsanweisungen der Ministerien ergangen.


 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Straßenverkehr
An der Haune 8 
36251 Bad Hersfeld

Telefon06621 87-3415
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 

Wunschkennzeichen