Die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert und berät Jugendliche (14 -17 Jahre) und ihre Familien sowie Heranwachsende (18 - 21 Jahre) - die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind - vor, während und nach dem Abschluss eines Strafverfahrens.

Wir bringen die sozialpädagogischen Gesichtspunkte während der Hauptverhandlung ein und geben der Justiz Empfehlungen zu erzieherischen Maßnahmen. Des Weiteren prüfen wir, ob ein pädagogischer Bedarf besteht und arbeiten mit den Betroffenen auf die Einleitung entsprechender Jugendhilfemaßnahmen hin oder vermitteln zu anderen Beratungsstellen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren organisiert und überwacht angeordnete richterliche und staatsanwaltschaftliche Weisungen und Auflagen im Rahmen eines Strafverfahrens.

Darüber hinaus ist die Jugendhilfe in Strafverfahren auch mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen (z. B. an Schulen) im Rahmen der Präventionsarbeit tätig.

Haben Sie weitergehende Fragen?

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.

Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos.

 

 

Kontakt

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Jugendhilfe im Strafverfahren
Friedloser Straße 12

36251 Bad Hersfeld

 


Stefanie Sauer
Zimmer: A259
Telefon: 06621 87-5233
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Zuständigkeitsbereich: Kreisstadt Bad Hersfeld mit den Stadtteilen Allmershausen, Asbach, Beiershausen, Eichhof, Heenes, Hohe Luft, Johannesberg, Kalkobes, Kohlhausen und Petersberg 

 

Anna Peters
Zimmer: A260
Telefon: 06621 87-5235
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Zuständigkeitsbereich: Gemeinden Breitenbach/H., Friedewald, Hauneck, Haunetal, Heringen, Hohenroda, Kirchheim, Ludwigsau, Neuenstein, Niederaula, Philippsthal, Schenklengsfeld, und Wildeck

 

Nadine Padilla Cano
Zimmer: A246
Telefon: 06621 87-5234
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Zuständigkeitsbereich: Bebra inkl. Stadtteile

 

Dana Wiegand
Zimmer: A247
Telefon: 06621 87-5239
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Zuständigkeitsbereich: Alheim, Cornberg, Nentershausen, Ronshausen sowie Rotenburg a. d. Fulda inkl. Stadtteile