Jugendämter sind nach § 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Der Bestand an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe soll regelmäßig erhoben und mit den Bedarfen von Eltern und Kindern abgeglichen werden mit dem Ziel, die Betreuungs- und Unterstützungsangebote weiter zu entwickeln und zu verbessern.
Der Jugendhilfeplaner ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Hinweise auf Versorgungslücken im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und um Ideen und Initiativen für neue Angebote geht.
Kontakt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Jana Bretfeld
Zimmer: A360
Telefon: 06621 87-5238
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