Jugendämter sind nach § 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Der Bestand an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe soll regelmäßig erhoben und mit den Bedarfen von Eltern und Kindern abgeglichen werden mit dem Ziel, die Betreuungs- und Unterstützungsangebote weiter zu entwickeln und zu verbessern.

Der Jugendhilfeplaner ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Hinweise auf Versorgungslücken im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und um Ideen und Initiativen für neue Angebote geht.

 

Kontakt

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld


Jana Bretfeld
Zimmer: A360
Telefon: 06621 87-5238
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!