Leistungsbeschreibung

Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.

Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.

Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen. Im Zuge der Reform des Sozialhilferechts wurden diese erhöht und decken nunmehr auch alle Einzelbedarfe, die in der Vergangenheit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Beihilfen aufgefangen wurden, mit ab.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen

  • Alter und Nachweis des Merkzeichens „G",
  • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens „G",
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendige Ernährung

zugeschlagen.

Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Während bei der Hilfe zum Lebensunterhalt noch Vorsorgeleistungen für das Alter angerechnet werden, kommt dies bei der Grundsicherung nicht in Betracht.

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt des Landkreises oder Kreisfreien Stadt, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B.  Hausrat-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.

 

Rechtsgrundlage

 

Anträge / Formulare

Erhalten Sie bei dem/r für Ihre Gemeinde bzw. Stadt zuständigen Sachbearbeiter/in.

Was sollte ich noch wissen?

Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (Restleistungsvermögen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit weniger als 3 Stunden täglich, aber nicht dauerhaft).

 
 

Fachdienst Hersfeld-Land (Zuständig für: Gemeinden Breitenbach/H., Friedewald, Hauneck, Haunetal, Heringen, Hohenroda, Kirchheim, Ludwigsau, Neuenstein, Niederaula, Philippsthal, Schenklengsfeld, und Wildeck)

Kontakt
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - FD Hersfeld Land
Berliner-Straße 1
36251 Bad Hersfeld

Telefon06621 87-4602


Fachdienst Hersfeld-Stadt (Zuständig für: Kreisstadt Bad Hersfeld mit den Stadtteilen Allmershausen, Asbach, Beiershausen, Eichhof, Heenes, Hohe Luft, Johannesberg, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg und Sorga)

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Landkreis Hersfeld-Rotenburg - FD Hersfeld Stadt
Berliner-Straße 1
36251 Bad Hersfeld

Telefon06621 87-4503
Telefon06621 87-4502

Fachdienst Rotenburg/Bebra, Außenstelle Rotenburg (Zuständig für: Rotenburg a.d. Fulda, Alheim, Bebra, Ronshausen, Nentershausen und Cornberg)

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Telefon: 06621 87-4703
Telefon: 06621 87-4702