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Der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat eine eigene Geschäftsordnung, die im Rahmen der Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Landkreisordnung die innere Organisation des Kreistages regelt. Sie ist Bestandteil des "Kreisrechts", einer Sammlung von Satzungen, Richtlinien, Vereinbarungen, beispielsweise der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung, oder der Entschädigungssatzung.