Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder eine Apostille.
- Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBL.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
- Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
Die Legalisation ist eine Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Die Apostille ist ebenfalls eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, die jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer Behörde des Staates erteilt wird, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist.
An wen muss ich mich wenden?
Apostillebehörden für Urkunden der ordentlichen Gerichte, der Verwaltungsgerichte, der Arbeitsgerichte, des Finanzgerichte sowie der Justizbehörden und der Notare sind das Ministerium der Justiz, sowie die Landgerichtspräsidenten. Für Urkunden der anderen Gerichte und Behörden stellen die Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel und Gießen die Apostille aus. Die Regierungspräsidien sind außerdem zuständig für Beglaubigungen von Urkunden auf Grund von Staatsverträgen mit Italien und Belgien.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Bestätigung der Echtheit einer deutschen Urkunde zwecks Legalisation, die Ausstellung der Apostille und die Beglaubigung einer Urkunde auf Grund von Staatsverträgen beträgt 18,00 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt.
36251 Bad Hersfeld