
uMWELT & Naturschutz
Wasserentnahme ist ab Freitag verboten
Ab Freitag, 11. Juli, ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge verboten beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Seen, Flüssen und Bächen sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung ist derzeit nicht absehbar. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde. Landrat Torsten Warnecke appelliert daher an das persönliche Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung:
„Bitte gehen Sie sorgsam mit der Ressource Wasser um und verschärfen Sie die Situation nicht noch, indem Sie den Gewässern illegal Wasser entnehmen, um ihren Garten zu bewässern.“
Das Verbot gilt nicht für all jene, die eine sogenannte „wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme“ erteilt bekommen haben und für alle, die ihre Tiere mit Wasser versorgen. Sollten sich die Pegelstände in den Gewässern weiter verschlechtern, ist jedoch nicht auszuschließen, dass möglicherweise auch diese Erlaubnisse eingeschränkt werden müssen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass für den der gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, richtig teuer werden kann. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung dazu steht im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unter www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen.