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Allgemeinverfügung zur Geflügelpest Landkreis Hersfeld-Rotenburg tritt am Sonntag in Kraft
Nachdem in der vergangenen Woche im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl rund 60 verendete Wildvögel gefunden worden sind, wurde nun die Geflügelpest (Subtyp H5N1) offiziell vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Bereits in der vergangenen Woche wurde Subtyp H5 vom Landeslabor nachgewiesen. Aufgrund der neuen Entwicklung wird es ab Sonntag, 2. November eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Hersfeld-Rotenburg geben. Diese ist per Allgemeinverfügung geregelt.
Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Löffler-Institutes liegt nunmehr vor, darin heißt es: „Für alle eingesandten Proben wurde die Geflügelpest (Aviäre Influenza; hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N1) bestätigt. Dies betrifft die untersuchten Kraniche aus dem Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl“.
Die Allgemeinverfügung regelt die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Hersfeld-Rotenburg: „Geflügelhaltende sind verpflichtet, ihre Tiere vorsorglich nur noch in geschlossenen Ställen zu halten, um eine Ausbreitung der Geflügelpest und einen Befall von Hausgeflügel-Beständen möglichst zu verhindern. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Tiere sich entweder komplett in Innenräumen befinden oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht“, erklärt Dr. Thomas Berge, Leiter des Veterinäramtes. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, dass jeglicher direkter oder indirekter Kontakt von Hausgeflügel mit Wildtieren oder deren Ausscheidungen verhindert wird.
Zudem erklärt der Leiter des Veterinäramtes: „Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten dürfen aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art nicht transportiert werden. Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis Hersfeld-Rotenburg verboten.“
„Gleichzeitig handelt es sich um ein dynamisches Geschehen, weshalb eine engmaschige Risikobeurteilung stattfinden muss“, erklärt Dr. Thomas Berge abschließend.
Hintergrund
Die Geflügelpest ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Dabei wird zwischen unterschiedlich aggressiven Virustypen entschieden. Bei dem derzeit in Deutschland zirkulierenden Virustyp H5N1 handelt es sich um eine sehr leicht übertragbare Variante, die schwere Krankheitsverläufe verursacht. Infektionen des Menschen mit dem H5N1-Erreger in Deutschland sind bisher laut Robert-Koch-Institut nicht bekannt. Eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist unwahrscheinlich.
Geflügelhaltende sollten ihren Tieren keine Kontaktmöglichkeit mit natürlichen Gewässern geben und diese nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jäger, die mit Federwild in Kontakt gekommen sind, sollten Hausgeflügel meiden. Ebenso sollte der direkte Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln verhindert werden. Das Auffinden von toten oder kranken Tieren – insbesondere Wasser- und Greifvögel – muss dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 06621 87-2302 gemeldet werden.


