
Veterinär
Geflügelpest bei verendeten Kranichen im Rhäden bei Obersuhl nachgewiesen: Dringender Rat zur Aufstallung des Geflügels
Im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl ist bei verendeten Kranichen der Erreger der Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um Influenzaviren, die derzeit bundesweit, insbesondere bei Kranichen nachgewiesen werden. Die Laboranalysen weisen auf den seit Monaten in Europa vorkommenden Subtyp H5 hin. Nach bisherigem Kenntnisstand kann nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Tieren sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zu einer Übertragung auf den Menschen kommen.
Aufgrund der Wildvogelzugaktivitäten wird der Erreger gegenwärtig großflächig verbreitet. Insgesamt wurden im Rhäden bisher rund 50 tote Tiere festgestellt. Die Kraniche nutzen den Rhäden regelmäßig als Rastplatz auf ihrem Zugweg von Deutschland nach Spanien.
Nach ersten Hinweisen am vergangenen Montag (20. Oktober) hat das Veterinäramt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg umgehend Proben entnommen und zur Untersuchung an das Hessische Landeslabor übersandt.
„Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen den Verdacht auf Geflügelpest“, sagt Dr. Thomas Berge, Leiter des Veterinäramtes.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass im gesamten Kreisgebiet besondere Vorsicht geboten ist. Werden kranke oder tote Wildvögel sollten diese nicht angefasst, sondern umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Im Bereich um den Rhäden und entlang der Flüsse ist es wichtig, Hunde konsequent an der Leine zu führen und nicht frei laufen zu lassen. Hunde sind zwar nicht primär gefährdet, könnten aber das Virus verschleppen.
„Allen Geflügelhaltern, ob groß oder klein, wird dringend empfohlen strikte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Übertragung des Gefügelpestvirus auf gehaltenes Geflügel zu verhindern. Darunter fallen Hygienemaßnahmen beim Betreten der Stallungen und andere Maßnahmen, die verhindern, dass Geflügel Kontakt zu Wildvögeln hat und Futterstellen nicht für Wildvögel zugänglich sind. Das Geschehen ist sehr dynamisch und beginnt in diesem Jahr außerordentlich früh“, so Dr. Berge weiter.
„Eine allgemeine Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da bisher lediglich Wildvögel betroffen sind. Wer allerdings die Möglichkeit hat, Geflügel ausschließlich im Stall zu halten, sollte dies aufgrund der bundesweit besorgniserregenden Lage vorsichtshalber tun. Nur so kann effektiv verhindert werden, dass eine Übertragung des Virus auf gehaltene Vögel über die Ausläufe stattfindet“, betont Dr. Berge.
Das Veterinäramt überwacht die Situation fortlaufend und steht in engem Austausch mit anderen Behörden. Aktuell werden gemeldete Totfunde eingesammelt, beprobt und unschädlich beseitigt. Weitere Maßnahmen werden in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung und den Ergebnissen der laufenden Beobachtungen abgestimmt.


