Hinweise zur Kontrolle von Herbizidmaßnahmen, zur Getreidebelüftung und Terminhinweis
Auf Standorten mit starkem Gräserdruck reicht die Wirkung eingesetzter Herbizide nicht immer aus. Maßnahmen kontrollieren: sind Windhalm o. Fuchsschwanz weißlich bzw. violett verfärbt, sollte die Wirkung ausreichen; das jüngste Blatt muss sich leicht aus der Blattscheide ziehen lassen! Sind Pflanzen hingegen vital und grün, u. liegt die Behandlung mehr als 3 Wochen zurück, muss von einer unzureichenden Wirkung ausgegangen werden. In solchen Fällen und auch auf Problemstandorten liegen gute Erfahrungen mit der "Nikolausspritzung" vor: kühlere Witterung nutzen und mit Axial oder Traxos im Dezember nachbehandeln. Die Ungräser müssen mindestens das 2. Blatt gebildet haben. Der Wirkstoff wird in den Ungräsern über Winter nicht so schnell abgebaut und unterstützt die Wirkung zuvor eingesetzter Bodenherbizide.
Kalte, trockene Nächte sind geeignet, eingelagertes Getreide zu belüften. Für ein dauerhaftes Lagern (über Winter) sind Temperaturen < 10° C im Lager erforderlich. Unter 10°C werden die Atmungsverluste der Körner weitestgehend reduziert; Kornkäfer u. andere Schädlinge stellen Aktivität ein. Beim Belüften des Getreides folgendes beachten: aus Sicherheitsgründen sollte die Luft 7° C kälter als das Getreide sein, sofern dies nicht trockener als 14 % ist. Dann sind Belüftungsfehler ausgeschlossen. Notwendige Messinstrumente: Thermometer im Getreide, Außenluft-Thermo- und Außenluft-Hygrometer (beide im Schatten), Getreidefeuchtemesser.
Sachkunde-Grundlehrgang am Eichhof in Bad Hersfeld: Freitag 30. Jan und Mo. 02. Feb. 2026; Prüfung: 6. Feb. Anmeldung unter: 0171 3047257.
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