Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation und üben begleitend eine qualifizierte Beschäftigung im anzuerkennenden Beruf aus.

    Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis endet, bevor Sie die Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen haben, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dann erhalten Sie zusätzlich Zeit, um die Nachqualifizierung fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass Sie immer noch einen Arbeitsplatz haben.

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung ist befristetet und wird zunächst für höchstens ein Jahr erteilt. Sie kann bis zu insgesamt 3 Jahren verlängert werden.

    Sie sollten die Verlängerung rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollten Sie Ihren Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts sichern können.

    Gegebenenfalls muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung erneut zustimmen. Dabei kann sie beispielsweise die Arbeitsinhalte prüfen.

    Ihre Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn Sie die Nachqualifizierung nicht in einem angemessenen Zeitraum abschließen können. Sie kann auch nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.

    Sie können zusätzlich zu der Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

    Gebühr: 93,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation während einer Beschäftigung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten

    Gebühr: 96,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation während einer Beschäftigung bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie sollten die Verlängerung spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Antragsfrist: 6-8 Wochen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Kurztext

    • eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, wenn das Ziel, mit der Beschäftigung die von der Anerkennungsstelle festgestellten Defizite auszugleichen, noch nicht erreicht wurde
    • Arbeitsplatz muss vorliegen
    • im Arbeitsvertrag muss zugesichert sein, dass die berufliche Anerkennung während des Aufenthalts in Deutschland möglich ist
    • die Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wird für maximal 3 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die Höchstgeltungsdauer noch nicht überschritten wurde
    • für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen
    • gegebenenfalls muss die Bundesagentur für Arbeit der Fortsetzung der Beschäftigung erneut zustimmen
    • für die Dauer des Aufenthalts muss Lebensunterhalt gesichert sein
    • eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde
  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3b

Zuständige Abteilungen