Kindeswohlgefährdung

  • Leistungsbeschreibung

    Kinderschutz ist eine zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes. Die Gefährdung des Kindeswohls liegt bei psychischem, körperlichem oder sexuellem Missbrauch vor. Auch bei körperlicher oder emotionaler Vernachlässigung besteht eine Kindeswohlgefährdung. Bei Verdachtsfällen stehen wir beratend zur Verfügung und können den Kontakt zur Kinder- und Jugendhilfe aufbauen.


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