Schulsport- und Schwimmbefreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Teilnahme am Schulsport oder am Schwimmunterricht einschränken. Wenn Schülerinnen oder Schüler aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung oder einer Behinderung nicht oder nur begrenzt am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigen sie ein ärztliches Attest. In einem solchen Fall kann die Schule außerdem ein amtsärztliches Attest anfordern. 

    Siehe: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) §3 (3)


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