Schulsport- und Schwimmbefreiung
Leistungsbeschreibung
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Teilnahme am Schulsport oder am Schwimmunterricht einschränken. Wenn Schülerinnen oder Schüler aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung oder einer Behinderung nicht oder nur begrenzt am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigen sie ein ärztliches Attest. In einem solchen Fall kann die Schule außerdem ein amtsärztliches Attest anfordern.
Siehe: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) §3 (3)