Änderungen in der Anzeige der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Frist: 1 Stunden-2 Tage
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Kurztext
- Änderungn in der selbständigen Tätigkeit von Heilberufen muss angezeigt werden
- Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Änderungen in der Anzeige der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Änderungen in der Anzeige der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Typisierung
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