Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten eine selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf aufnehmen? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats. 

  • Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. 

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs
      oder
    • Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweis zur Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs bzw.  zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. staatliche Anerkennung)
    • Anschrift der Niederlassung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in der Höhe von 15,00 € an

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Aufnahme der Tätigkeit

    Antragsfrist: 1 Monat

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 1 Stunden-2 Tage

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

    Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

  • Kurztext

    • Die selbständige Aufnahme von Heilberufen muss angezeigt werden
    • Bei der Anzeige muss die Erlaubnis der Berufsausübung oder zur Führung der Berufsbezeichnung nachgewiesen werden
    • Die Anzeige muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen