Beendigung der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit
Antragsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Frist: 1 Stunden-2 Tage
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Kurztext
- Die Beendigung der Tätigkeit in Heilberufen muss angezeigt werden
- Die Anzeige muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Tätigkeit erfolgen.
Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Beendigung der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Beendigung der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Typisierung
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