Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:

    • Pkw
    • Lkw
    • Motorrad
    • Kraftomnibusse
    • Anhänger

    Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

    Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderung der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.

  • Zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

  • Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-Rotenburg
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist, oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Zusätzlich bei technischen Änderungen:

    • gegebenenfalls Gutachten einer/­eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/­eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

    • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

    • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Schriftform erforderlich: Ja