Ehrenpreis des Landkreises Hersfeld-Rotenburg für besondere Verdienste
Leistungsbeschreibung
Zur öffentlichen Anerkennung von besonderen Verdiensten um das Wohl der Allgemeinheit, oder um das Ansehen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wird seit 1992 die Ehrenplakette des Landkreises verliehen. Seit 2022 heißt die Auszeichnung "Ehrenpreis für besondere Verdienste".
Voraussetzungen
Der Ehrenpreis für besondere Verdienste kann an Frauen und Männer verliehen werden, die sich durch engagiertes, vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten anerkennenswerte, hervorragende Verdienste erworben oder durch eine beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben.
Die Verdienste sollen überwiegend dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg oder seiner Bevölkerung zugutegekommen sein.
Vorschlagsberechtigt für den zu verleihenden Ehrenpreis sind die/der Vorsitzende des Kreistages und die Mitglieder des Kreisausschusses.
Anregungen für eine Verleihung des Ehrenpreises kann jedermann über die Bürgermeisterin/den Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde an die Vorschlagsberechtigten richten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Anregung sollten zur vorgeschlagenen Person mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:
- Vor- und Nachname
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- ausführliche Darstellung von Art, Umfang und Dauer der besonderen Verdienste um den Landkreis und das Allgemeinwohl
- gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zum Engagement der/des Vorgeschlagenen Stellung nehmen können
Die Anregung ist mit einer Stellungnahme der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Wohnsitzgemeinde zu Verdiensten und Würdigkeit der/des Vorgeschlagenen zu versehen und einer/einem Vorschlagsberechtigten zuzuleiten.