Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Angebote der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg


Allgemeines 

Vor der Anmeldung für eine Veranstaltung der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg bitten wir die folgenden Hinweise zu beachten:

Wir empfehlen den Teilnehmenden, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für Auslandsreisen eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen.

 

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt online unter www.jugendarbeit-hef-rof.de oder schriftlich auf den dafür vorgesehenen Anmeldevordrucken. Diese sind im Jahresprogramm der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg abgedruckt und stehen zum Download auf dem Internetportal der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg (www.jugendarbeit-hef-rof.de) bereit.

(2) Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Teilnehmenden sowie bei Minderjährigen von deren gesetzlichen Vertretern als verbindlich anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von deren gesetzlichen Vertretern vorzunehmen.

(4) Minderjährige Teilnehmende bzw. deren Personensorgeberechtigte haben für Notfälle eine Kontaktperson mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.

(5) Die Teilnahmeplätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Über abweichende Vergabemodalitäten wird in dem entsprechenden Ausschreibungstext informiert. Die finale Entscheidung über die Platzvergabe an Teilnehmende obliegt der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg.

(6) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung berechtigt noch nicht zur Teilnahme, sondern erst die schriftliche Rückbestätigung durch die Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg.

 

2. Anmeldebestätigung

(1) Mit der Anmeldung wird ein Vertrag auf der Grundlage des konkreten Ausschreibungstextes, der allgemeinen Leistungsbeschreibung zur Veranstaltung und der allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.

(2) Ist die Maximalteilnehmerzahl bei Anmeldung bereits erreicht, wird die teilnehmende Person auf die Warteliste gesetzt.

(3) Bei Bildungsurlaubsseminaren tritt die Verbindlichkeit erst ein, wenn der Arbeitgeber - soweit notwendig - die Freistellung erteilt hat.

(4) Sind Angaben bei der Anmeldung bewusst nicht korrekt gemacht worden oder besteht ein Sperrvermerk für die zur Teilnahme angemeldete Person, kommt kein Vertrag zustande.


3. Alter der teilnehmenden Personen

(1) Teilnehmende Personen müssen bei Beginn der Veranstaltung der angegebenen Altersgruppe entsprechen. Teilnehmende, die während der Veranstaltung das Mindestalter erreichen, können ebenfalls teilnehmen.

(2) Bei Familienveranstaltungen ist die Teilnahme von Erwachsenen nur möglich, wenn sich diese in Begleitung mindestens eines minderjährigen, eigenen Kindes befinden.

 

4. Teilnahmegebühr

(1) Bei Veranstaltungen der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg sind in der Teilnahmegebühr - falls im Ausschreibungstext nicht anders angegeben - folgende Leistungen enthalten: Unterkunft und Vollverpflegung, Werk- und Bastelmaterial, allgemeine Programmkosten.

(2) Zusätzliche Leistungen sind bei den jeweiligen Veranstaltungen gesondert aufgeführt.

(3) Nebenabreden mit Teamerinnen und Teamern bzw. Seminarleitungspersonen sowie Mitarbeitenden des Veranstalters, die den Umfang der in dem Ausschreibungstext beschriebenen Leistungen ändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

5. Zahlungsbedingungen

(1) Die Teilnahmegebühren für frei ausgeschriebene Bildungsveranstaltungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und Fortbildungsveranstaltungen werden vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sie sind bis zum in der Anmeldebestätigung genannten Datum auf das angegebene Konto der Kreisverwaltung zu überweisen.

(2) Bei Veranstaltungen mit festen Gruppen, wie z. B. Schulklassen, werden die Gesamtteilnahmebeiträge durch die jeweilige Gruppenleitung / Lehrkraft nach Beendigung der Veranstaltung auf das angegebene Konto der Kreisverwaltung überwiesen.

(3) In Ausnahmefällen kann für die Begleichung der Teilnahmebeiträge auf Antrag Ratenzahlung mit dem Veranstalter vereinbart werden.

 

6. Ermäßigung der Teilnahmegebühr

(1) In besonderen Fällen oder auf Antrag kann durch den Veranstalter auf die Erhebung von Teilnahmebeiträgen ganz oder teilweise verzichtet werden.

(2) Für ehrenamtliche Mitarbeitende der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg, sowie für Inhaber und Inhaberinnen der Jugendleitercard (JULEICA) werden für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen verminderte Gebühren in Höhe von 50% der erhobenen Teilnahmegebühren festgesetzt bzw. kann auf deren Erhebung verzichtet werden.

(3) Es ist nur eine Ermäßigung pro Veranstaltung möglich. Der Antrag ist beim Veranstalter jeweils rechtzeitig vor der Veranstaltung zu stellen.

 

7. Rücktritt der teilnehmenden Person

(1) Ein Rücktritt oder eine Abmeldung von einer Veranstaltung kann nur schriftlich entgegengenommen werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Erklärung beim Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg.

(2) Bei Kinder- und Jugendfreizeiten kann die Teilnahme an einer Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung kostenfrei storniert werden. Erfolgt nach der kostenfreien Stornofrist ein Rücktritt von Teilnehmenden von einer vorgesehenen Veranstaltung, so sind grundsätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,00 € zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, betragen die pauschalierten Rücktrittsgebühren 30% der gültigen Teilnahmegebühren, mindestens jedoch 15,00 €.

(3) Bei Fortbildungen bzw. Veranstaltungen mit kurzfristiger Anmeldung kann die Teilnahme an einer Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung kostenfrei storniert werden. Erfolgt nach der kostenfreien Stornofrist ein Rücktritt von einzelnen Teilnehmenden von einer vorgesehenen Veranstaltung, so sind grundsätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von bis zu 15,00 € zu zahlen. Die Höhe der Ausfallgebühr ist durch die Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg festzulegen.

(4) Angemeldete Personen, die ohne vorherige Abmeldung bei einer Veranstaltung nicht erscheinen, haben Aufwendungsersatz bis zum vollen Teilnahmebeitrag zu zahlen.

(5) Von der Zahlung der Teilnahmegebühr kann befreit werden, wer

a) wegen Krankheit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bescheinigt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich ist,

b) Ersatzteilnehmende benennen kann, die jedoch in gleicher Weise die Anmeldebedingungen erfüllen und noch rechtzeitig benachrichtigt werden können,

c) sich zu einer Bildungsurlaubsveranstaltung angemeldet hat und ohne eigenes Verschulden keine Freistellung des Arbeitgebers erhält,

d) die Nichtteilnahme den Mitarbeitenden der Kinder-, Jugend- und Familienförderung Hersfeld-Rotenburg bei schwerwiegenden Gründen glaubhaft darstellen kann.

Die Entscheidung hierüber obliegt der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg.

 

8. Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung

(1) Muss eine teilnehmende Person aus persönlichen Gründen (z. B. Heimweh, Krankheit, Ausschluss durch Fehlverhalten) die Veranstaltung vorzeitig verlassen, kann keine Erstattung der Teilnahmegebühren erfolgen.

(2) Zudem haben bei minderjährigen Teilnehmenden die Sorgeberechtigten oder eine von diesen beauftragte Person die teilnehmende Person vom Ort der Veranstaltung auf eigene Kosten abzuholen. Ist eine Abholung durch die Sorgeberechtigten oder eine von diesen beauftragte Person nicht möglich, so haben diese die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen.

(2) Muss eine Betreuungsperson die teilnehmende Person auf der Rückreise begleiten, so sind auch die Kosten für die Begleitperson in voller Höhe durch den Teilnehmer bzw. die Sorgeberechtigten zu tragen.

(3) Darüber hinaus entstehende zusätzliche Kosten, können dem Verursacher durch den Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

 

9. Schadensfälle

Die Teilnehmenden haften für die von ihnen während der Veranstaltung verursachten Schäden.

 

10. Infektionsschutz

(1) Die Teilnehmenden an den Veranstaltungen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung Hersfeld-Rotenburg bzw. die Sorgeberechtigten sind zur Mitwirkung im Sinne des § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz verpflichtet und haben den Veranstalter im Vorfeld bzw. während der Durchführung einer Maßnahme über meldepflichtige Infektionskrankheiten zu unterrichten.

(2) Zur näheren Erklärung steht unter www.jugendarbeit-hef-rof.de hierzu ein Informationsblatt zum Download zur Verfügung.

 

11. Datenschutz

(1) In einer für Zwecke der Verwaltung und kassenmäßigen Abwicklung eingerichteten automatisierten Datei werden folgende Daten gespeichert:

  • Name
  • Anschrift(en)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Telefonnummer(n)
  • Email-Adresse(n)

der Teilnehmenden bzw. deren gesetzlichen Vertreter sowie sonstige erforderliche Daten zur Abwicklung der Veranstaltungen der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg.

(2) Die Daten dienen der Hilfeerbringung/Leistungsgewährung durch das Jugendamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg sowie der Auswertung zu Statistik- und Jugendhilfeplanungszwecken und können zu diesen Zwecken in gewissem Umfang auch an berechtigte Dritte weitergegeben werden (gesetzliche Grundlagen: §§ 80, 98 ff SGB VIII).

(3) Darüber hinaus gemachte Angaben in Rückmeldebögen für die Kinder- und Jugendfreizeiten der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg dienen ausschließlich dem Betreuerteam zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung.

(4) Bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg kann die Einwilligung erteilt werden, künftig per E-Mail über Veranstaltungen der Kinder- und Jugendförderung Hersfeld-Rotenburg informiert zu werden (z. B. durch Übersendung von Veranstaltungshinweisen oder Jahresprogrammen oder eines kostenfreien Newsletters). Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine E-Mail an jugendarbeit@hef-rof.de widerrufen werden.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere „Hinweise zum Datenschutz“.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.