Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026
Am 15. März 2026 finden in Hessen die nächsten Kommunalwahlen statt. Dabei werden auf kommunaler Ebene die Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte und Kreistage gewählt, die in Städten, Gemeinden und Landkreisen über wichtige Entscheidungen vor Ort bestimmen.
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 15. März finden die nächsten Kommunalwahlen in Hessen statt. Unter Kommunalwahlen versteht man die auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen und Abstimmungen, die von den 421 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Hierzu zählen die Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahlen. Gewählt werden dabei - abhängig von der Einwohnerzahl im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 93 Gemeindevertretende, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg werden 61 Kreistagsabgeordnete gewählt.
Wahlsystem
Bei Kommunalwahlen wird – sofern mindestens zwei Wahlvorschläge zugelassen sind – nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl mit Elementen der Personenwahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person verfügt dabei über so viele Stimmen, wie Sitze in der jeweiligen kommunalen Vertretung zu vergeben sind.
Die Stimmen können einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern gegeben oder auf bis zu drei Stimmen pro Person gebündelt werden (Kumulieren). Zudem ist es möglich, Kandidatinnen und Kandidaten aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen zu wählen (Panaschieren). Alternativ können Wahlvorschläge auch unverändert angenommen, einzelne Namen gestrichen oder verschiedene Formen der Stimmabgabe miteinander kombiniert werden.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme bequem von zu Hause aus abgeben möchte, kann per Briefwahl wählen. Dafür ist ein Wahlschein erforderlich, der mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann. Beim Antrag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben.
Mit dem Wahlschein erhalten Wahlberechtigte:
- die Stimmzettel für die jeweiligen Wahlen,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen von der Gemeinde freigemachten Wahlbriefumschlag sowie
- ein Merkblatt mit verständlichen Erläuterungen zur Briefwahl in Wort und Bild.
Alternativ können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragt und abgeholt werden. Dort besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.
Häufig gestelle Fragen (FAQs)
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Für jede Kommunalwahl stehen Ihnen so viele Stimmen zu, wie Mandate zu vergeben sind. Bei der Kreistagswahl mit 61 Sitzen bedeutet das: Sie haben 61 Stimmen.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen gezielt einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern geben. Dabei dürfen Sie Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen auswählen (das nennt man Panaschieren). Außerdem können Sie einer Person bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren). Beides lässt sich kombinieren – wichtig ist nur, dass Sie insgesamt nicht mehr Stimmen vergeben, als Ihnen zustehen.
Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
Nein. Wenn Sie einer Liste unverändert zustimmen möchten, können Sie einfach das Listenkreuz in der Kopfleiste setzen. Ihre Stimmen werden dann automatisch auf die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste in der angegebenen Reihenfolge verteilt.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja. Sie können einzelne Stimmen gezielt vergeben und zusätzlich ein Listenkreuz setzen. Die noch übrigen Stimmen werden dann automatisch auf die angekreuzte Liste verteilt – von oben nach unten an die Kandidatinnen und Kandidaten, die noch weniger als drei Stimmen erhalten haben.
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja. Wenn Sie ein Listenkreuz gesetzt haben, können Sie einzelne Namen auf dieser Liste streichen. Diese Personen erhalten dann keine Stimmen von Ihnen.
Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Achten Sie darauf, nicht mehr Stimmen zu vergeben, als Ihnen zustehen, nur eine Liste anzukreuzen und keiner Kandidatin oder keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen zu geben. Andernfalls können Stimmen verloren gehen oder die Stimmabgabe ungültig werden.
Musterstimmzettel
Musterstimmzettel liegen sowohl in den Städten und Gemeinden als auch im Bürgerservicebüro aus.

Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleitung für die Wahl des Kreistages des Landkreises Hersfeld-Rotenburg