In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Wer die Bestattung aus einer moralischen Verpflichtung heraus veranlasst (z. B. Nachbar oder Partner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft), kann keine Leistungen erhalten.

Bitte lassen Sie sich von dem Bestattungsinstitut vor einem Bestattungsauftrag beraten.

Rechtsgrundlage
Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz

 

Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg.

Anne Balser
FD Zentrale Dienste - Bestattung
Zimmer: 134
Telefon:  06621 87-4102
Fax:   06621 87-4120