Einschulungsuntersuchung durchführen
Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-RotenburgVerfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Hersfeld-RotenburgWas geschieht bei der Untersuchung?
Die körperliche, geistige und psychosoziale Entwicklung wird geprüft. Der Ablauf erfolgt nach einem festgesetzten Untersuchungsverfahren, dem sogenannten Screening. Außerdem wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt. Auffälligkeiten oder Einschränkungen in diesen Bereichen können daher schon vor der Einschulung abgeklärt werden (z.B. Notwendigkeit einer Brille). Dazu kommen die ärztliche körperliche Untersuchung, ähnlich wie beim Kinderarzt, sowie ein Gespräch mit Ihnen und dem Kind.
Warum reicht nicht die Untersuchung beim Kinderarzt?
Die Einschulungsuntersuchung ist eine gesetzliche Pflichtuntersuchung nach § 71 des Hessischen Schulgesetzes. Es handelt sich um ein spezielles Entwicklungsscreening, das ausschließlich beim Schularzt oder der Schulärztin durchgeführt wird. Alle Kinder eines Einschulungsjahrganges werden von uns untersucht. Die Schule erhält von uns alle einschulungsrelevanten Informationen.
Soll ich mein Kind auf die Einschulungsuntersuchung vorbereiten?
Ja. Beantworten Sie alle Fragen offen und machen Sie dem Kind keine Angst oder Druck. Die Untersuchung tut nicht weh und ist auf das Alter und die Fähigkeiten Ihres Kindes abgestimmt. Wir sehen uns als Berater für Sie und Ihr Kind, damit der Schulstart gut gelingt.
Was ist, wenn bei meinem Kind etwas auffällig ist?
Darüber werden wir mit Ihnen sprechen und klären die Bedeutung für die Schule und eventuelle Hilfen vor Schulbeginn ab. Der Schularzt oder die Schulärztin hat ausschließlich eine beratende Funktion. Die Entscheidung über die Einschulung treffen Sie und die Schulleitung. Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihr Kind nicht richtig eingeschätzt haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen immer gerne für Rückfragen zur Verfügung. Manchmal kann auch ein zweiter Termin mit einer Nachuntersuchung notwendig werden, um zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
Was geschieht mit dem Untersuchungsergebnis?
Das Ergebnis der Tests sowie die medizinischen Befunde werden mit den Eltern besprochen, sodass die notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können. Darüber hinaus beraten wir die Eltern zu Fragen der Kindergesundheit wie Ernährung, Impfschutz, Bewegung und Sport. Die Einschulungsuntersuchung leistet somit einen Beitrag zur optimalen schulischen Förderung des Kindes und zur Beratung der Eltern. Grundschulen haben den gesetzlichen Auftrag, grundlegende Kenntnisse zu vermitteln. Darum sollte die Schule vor Schulbeginn über den gesundheitlichen Entwicklungsstand informiert sein, wenn dieser aus schulärztlicher Sicht das Lernen beeinträchtigen könnte. Dieses ist aber auf keinen Fall als „Krankheit“ oder „Makel“ zu betrachten. Alle Beteiligten, und besonders die Schule, haben dann die Möglichkeit die Kinder entsprechend ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten zu fördern.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.