Infektionsschutz Beratung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?

    Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.

    Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.

    Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.

    Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Ziel des Infektionsschutzes ist es,

    • übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
    • Infektionen frühzeitig zu erkennen
    • und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    • Überwachung der Trinkwasserversorgung
    • Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen
    • Übertragbare Erkrankungen / Infektionsschutz
      (www.rki.de dann weiter unter "Infektionsschutz")
    • Stellungnahmen und Überprüfungen von Bauanträgen
    • Friedhofswesen
    • Betriebsbesichtigungen von Massage- und Krankengymnastikpraxen
    • Bauleitplanungen
    • Bearbeitung und Stellungnahme zu besonderen Baumaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Abwasseranlagen
    • Campingplatzhygiene
    • Krankenhaus- und Altenheimhygiene
    • Ortshygiene / Ortsbesichtigungen
    • Geschlechtskrankenberatungsstelle
    • Überwachung von Podologie- und Fußpflegepraxen, Tattoo- und Piercingstudios sowie Nagelstudios und Kosmetik


    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

  • Teaser

    Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.

  • Bearbeitungsdauer

    Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach  Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Beschäftigte in den oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren

    Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Schulen

    Gemeinschaftseinrichtungen legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.

    Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:

Zuständige Abteilungen