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Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Gesundheit
Friedrich-Ebert-Straße 9
36251 Bad Hersfeld

 

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte gemäß § 10 ProstSchG

Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten.

Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Es handelt sich nicht um eine Untersuchung, sondern um ein beratendes Gespräch.

Bei der gesundheitlichen Beratung geht es um Krankheitsverhütung, Empfängnisverhütung, Schwangerschaft, Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum, sowie um Unterstützungsangebote.


Die Beratung ist vertraulich! Es findet keine Dokumentation statt!

 

Kosten

  • Die Kosten für die gesundheitliche Erstberatung betragen 44,00 €, die Folgeberatung 28,00 €.     Der Betrag ist bar zu bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Zu dem Beratungstermin, zu dem man sich vorher telefonisch anmelden muss, ist der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen.
  • Außerdem der Impfausweis falls vorhanden.

Gültigkeit der Bescheinigung

  • Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle 6 Monate wiederholen.

 

Ansprechpartner

 

Frau Jutta Freisinger   

Telefon: 06621 - 87 2406             

E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!