Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Führerscheinbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.

Fotomustertafel
(Bundesministerium des Innern)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

Bearbeitungsdauer

Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür auch im Eilverfahren mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt. Ist bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden, kann die Ausstellung direkt erfolgen.

 

Rechtsgrundlage

§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde. Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs. Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.


 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Straßenverkehr
An der Haune 8 
36251 Bad Hersfeld
 
Telefon06621 87-3415
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