Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.
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Kontakt:
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
FD Recht, Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Allgemeines Verkehrswesen
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld
Einzelerlaubnisse und Einzelausnahmegenehmigungen:
Klaus Lumma
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06621 / 87-1653 |
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Dauererlaubnisse und Dauerausnahmegenehmigungen:
Stefan Kromm
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