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Zahnarzt zeigt einem Kind ein Modell von Zähnen

Zahnärztlicher Dienst

Der Zahnärztliche Dienst des Landkreises Hersfeld-Rotenburg besucht alle Schulen im Landkreis, um die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern – durch Reihenuntersuchungen, Gruppenprophylaxe und Aufklärung.



Aufgaben

Der zahnärztliche Dienst des Landkreises Hersfeld-Rotenburg führt regelmäßig bei allen Schülerinnen und Schülern der Altersgruppe sechs bis zwölf Jahre (bei besonderem Bedarf bis zum 16. Lebensjahr) eine Gruppenprophylaxe und zahnärztliche Reihenuntersuchung durch. Dies findet in allen Schulen, somit flächendeckend statt. So können unkompliziert eine viele Schülerinnen und Schüler erreicht werden.

In der Gruppenprophylaxe werden die Kinder und Jugendlichen über alles Wichtige rund um die Zahn- und Mundgesundheit, zahngesunde Ernährung und Zahnpflege informiert und das Zähneputzen gemeinsam geübt. Im Bedarfsfall wird ein Angebot zur Zahnschmelzhärtung durch Fluoride unterbreitet.

Zusätzlich findet eine zahnärztliche Reihenuntersuchung statt. Dabei handelt es sich natürlich um eine Einzeluntersuchung. Jedes Kind erhält selbstverständlich neue und saubere Untersuchungsinstrumente. Die Rechtsgrundlage für die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe und Reihenuntersuchung sind der §21 SGB V und der § 11 HGöGD.

Auch im Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) für Kinder ist verankert, dass die Techniken der richtigen Zahn- und Mundpflege durch das regelmäßige Üben des Zähneputzens ritualisiert werden sollen. Die Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchung werden dokumentiert und statistisch ausgewertet. Diese Daten bleiben ausschließlich im zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Eine Weitergabe findet nicht statt. Für die Gesundheitsberichterstattung werden die Befunddaten anonymisiert ausgewertet. Diese Daten werden zehn Jahre aufbewahrt und danach gelöscht.

Gerne unterstützen wir Schulen bei Projekten zum Thema Zahngesundheit. Beratungen für Eltern oder Personensorgeberechtigte im Rahmen von Elternabenden sind möglich.

Darüber hinaus erstellt der Zahnärztliche Dienst zahnärztliche GutachtenIn Amtshilfe für andere Ämter werden Anträge auf Zahnbehandlungen aus dem gesamten Spektrum der zahnmedizinischen Therapiemaßnahmen geprüft und bearbeitet. Im Rahmen dieser Verfahren werden entsprechende Gutachten erstellt.

FAQs

Häufige Fragen zu Schulbesuchen und Prophylaxe

  • Wie läuft die zahnärztliche Reihenuntersuchung und Gruppenprophylaxe in der Schule ab? 

    Ablauf aus der Sicht eines Schulkindes:


    Hallo, mein Name ist Karl und ich bin ein Schulkind in der 2. Klasse einer Grundschule. Der zahnärztliche Dienst hat sich in unserer Schule angekündigt. Meine Eltern wurden über den Termin und Ablauf schriftlich informiert. Über einen Link konnten wir uns sämtliche Unterlagen und Informationen herunterladen. Das ist eine spannende Geschichte - wir Kinder waren wirklich aufgeregt und gespannt, was an diesen Tagen so passiert. Zuerst kamen die Mitarbeiterinnen des zahnärztlichen Dienstes in unsere Klassen. Wir haben uns über Zähne, Zahngesundheit und Zahnpflege unterhalten. Anschließend wurde das Zähneputzen geübt. Jedes Kind bekam dafür Zahnbürste und Zahnpasta gestellt. Und - es war ein Geschenk - wir durften alle Sachen mit nach Hause nehmen. Danach wurden unsere Zähne angeschaut. Es war eine Einzeluntersuchung - ich war mit dem Team des zahnärztlichen Dienstes alleine in einem Raum. Sie hatten unendlich viele Spiegel, Sonden und Handschuhe - jedes Kind bekam natürlich neue und frische Instrumente - und die Ärztin nutzte jeweils ein frisches Paar Handschuhe. Dann wurde ich untersucht - ich saß auf einem Stuhl, alle Zähne wurden genau angeschaut. Und dann hörte ich die Zahnarztgeheimsprache ( 16 S; 32 S; 54 m ) - witzig! Man kann nichts verstehen…  Und - alles, was dort festgestellt wurde und besprochen wurde, ist „top secret“- die Mitarbeiterinnen vom zahnärztlichen Dienst haben absolute Schweigepflicht. Das ging alles richtig schnell. Und fertig war ich. Wir sind dann wieder in die Klasse zurück, nachdem alle Kinder dran waren. Später wurden uns durch die Lehrer noch Zettel für unsere Eltern ausgeteilt - da steht drin, dass der zahnärztliche Dienst da war und was sie festgestellt haben. Bei mir war alles in Ordnung! Aber ich putze ja auch immer meine Zähne! Und ich gehe regelmäßig zur Kontrolle zu meinem Zahnarzt. Es war echt spannend und aufregend - und hat riesigen Spaß gemacht!  Euer Karl 
  • Was macht der Zahnärztliche Dienst wann, wie und warum genau?

    Die gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung für Kinder und Jugendliche findet einmal jährlich in allen Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg statt. Sie dienen der Prävention und Früherkennung von Zahnschäden sowie Kiefer- und Gebissfehlentwicklungen.

    Gleichzeitig ist es das Ziel, die Motivation zum eigenverantwortlichen und regelmäßigen Zahnarztbesuch sowie Zahnpflege zu steigern. Personensorgeberechtigte werden über das Ergebnis und im Bedarfsfall über zahnärztliche Folgebehandlung ihres Kindes informiert. An ausgewählten Schulen finden zudem zwei Mal jährlich vorbeugende Maßnahmen in Form von Fluoridierung statt. Voraussetzung ist dafür das Einverständnis der Personensorgeberechtigten.

    Zusätzlich informieren wir im Rahmen der Gruppenprophylaxe zu Themen der Zahngesundheit und -pflege.

  • Welche Voraussetzungen müssen für die zahnärztliche Untersuchung erfüllt sein?

    Die Reihenuntersuchung und Gruppenprophylaxe werden schriftlich angekündigt. Die Untersuchung ist für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Zur Zahnschmelzhärtung muss zuvor eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegen.

  • Wie hoch sind die Kosten für die zahnärztliche Untersuchung in der Schule?

    Es werden keine Gebühren erhoben.

  • Was sollte ich noch wissen? Dürfen Eltern bei der schulzahnärztlichen Untersuchung dabei sein?

    Eltern können natürlich gerne an der Untersuchung ihres Kindes teilnehmen. Es handelt sich dabei um eine Einzeluntersuchung. Die bei den Untersuchungen erhobenen Befunde werden dokumentiert und anonymisiert im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung ausgewertet.

  • Was sind die Rechtsgrundlagen?

    Die Maßnahmen des Zahnärztlichen Dienstes basieren auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

    • § § 21 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
    • § 11 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
    • Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan

Fragen zu zahnärztlichen Gutachten

  • Wann und für wen werden zahnärztliche Gutachten erstellt?

    Zahnärztliche Gutachten werden im Auftrag anderer Behörden erstellt, z. B. bei Anträgen auf zahnärztliche Behandlungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches, des Beihilferechts oder des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Prüfung erfolgt durch den Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes.

  • Muss ich persönlich zur Begutachtung erscheinen?

    In den meisten Fällen ist eine persönliche Vorstellung erforderlich, um den zahnmedizinischen Befund zu erheben und eine klinische Einschätzung abzugeben. Eine Einladung zur Begutachtung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen.

  • Welche Voraussetzungen gelten für ein Gutachten?

    Ein zahnärztliches Gutachten kann nur erstellt werden, wenn sich Ihr Wohnsitz oder Dienstort im Landkreis Hersfeld-Rotenburg befindet.

  • Welche Unterlagen und Gebühren fallen an?

    Die benötigten Unterlagen werden individuell je nach Fall angefordert. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und wird im Einzelfall berechnet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Sozialgesetzbuch, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Beihilferecht.


Glückliches Kind putzt sich im Badezimmer die Zähne

Wissenswertes rund um Kinderzähne – unsere Info-Reihe

Hier stellen wir regelmäßig ein neues Thema rund um gesunde Kinderzähne vor – fachlich fundiert, verständlich erklärt und – direkt vom Zahnärztlichen Dienst. Mit wertvollen Tipps, Hintergrundwissen und konkreten Empfehlungen richten wir uns an Eltern, Lehrkräfte und alle, die Kinder bei der Zahnpflege und Mundgesundheit begleiten und unterstützen möchten.


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