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Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände, insbesondere Schuhwerk geschehen. Das Virus wurde im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bei verendeten Wildvögeln im Rhäden bei Obersuhl nachgewiesen. Diese können den Erreger über große Strecken hinweg weitertragen. Das Ansteckungsrisiko zwischen Wild- und Nutzvögeln ist insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen erhöht.



Fragen & Antworten

  • Was ist die Geflügelpest?

    Die Geflügelpest ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Dabei wird zwischen unterschiedlich aggressiven Virustypen entschieden. Bei dem derzeit in Deutschland zirkulierenden Virustyp H5N1 handelt es sich um eine sehr leicht übertragbare Variante, die schwere Krankheitsverläufe verursacht. 

  • Wie wird das Virus übertragen?

    Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Kranke Tiere scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie Fahrzeuge, Geräte oder Kleidung geschehen. Das Virus wurde vermehrt bei Wildvögeln nachgewiesen. Diese können den Erreger über große Strecken hinweg weitertragen. Das Ansteckungsrisiko zwischen Wild- und Nutzvögeln ist insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen erhöht. 

  • Ist die Geflügelpest ansteckend für Menschen?

    Infektionen des Menschen mit dem H5N1-Erreger in Deutschland sind bisher laut Robert-Koch-Institut nicht bekannt. Eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist unwahrscheinlich. 

  • Wie können sich Geflügelhaltende präventiv schützen?

    Ab Sonntag, 2. November gilt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Die Aufstallung von Geflügel kann wirksam vor Virusübertragungen aus der Wildvogelpopulation schützen.  Im Zusammenspiel mit der Einhaltung von erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen wird der Schutz erhöht.


  • Was ist zu tun, wenn ein verendetes Tier mit Verdacht auf Geflügelpest aufgefunden wird?

    Wird ein kranker oder toter Wildvogel gefunden, sollte das Veterinäramt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unter der Telefonnummer 06621 87-2302 informiert werden. Diese Tiere sollten nicht angefasst werden. Zudem sollten Haustiere von den toten Tieren ferngehalten werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.   

  • Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar?

    In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Tieren verhindert werden. 



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